Wasserschaden

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was zahlt die gebäudeversicherung bei einem wasserschaden

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Wasserschaden? So zahlt Ihre Gebäudeversicherung wirklich!

04.02.2025

11

Minuten

Federico De Ponte

Experte für Wasserschaden bei therlo

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Federico De Ponte

Experte für Wasserschaden bei therlo

Ein Wasserschaden im Haus ist ein Albtraum für jeden Eigentümer. Doch wann springt die Gebäudeversicherung ein? Die Antwort ist oft komplexer als gedacht. Informieren Sie sich jetzt, um im Schadensfall richtig vorbereitet zu sein. Benötigen Sie sofortige Hilfe oder eine umfassende Beratung? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Das Thema kurz und kompakt

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser ab, während Elementarschäden eine separate Versicherung erfordern. Prüfen Sie Ihre Police auf Ausschlüsse und Obliegenheiten.

Im Schadensfall sind schnelles Handeln und eine detaillierte Schadenmeldung entscheidend. Dokumentieren Sie den Schaden und unternehmen Sie alles zur Schadensminderung, um die Schadenregulierung zu beschleunigen.

Kennen Sie Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer und die Zuständigkeiten zwischen Gebäude- und Hausratversicherung. Bei Ablehnung des Anspruchs sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ein Rohrbruch oder Hochwasser kann teuer werden. Erfahren Sie, wann und wie Ihre Gebäudeversicherung bei einem Wasserschaden zahlt und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten. Jetzt informieren!

Gebäudeversicherung: Wasserschäden präzise abdecken

Gebäudeversicherung: Wasserschäden präzise abdecken

Ein Wasserschaden kann schnell zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Doch wann greift die Gebäudeversicherung wirklich? Es ist wichtig zu verstehen, welche Schäden abgedeckt sind und welche nicht, um im Ernstfall richtig vorbereitet zu sein. Wir von therlo helfen Ihnen, sich im Dschungel der Versicherungsbedingungen zurechtzufinden und Ihren Versicherungsschutz optimal zu nutzen.

Was ist durch die Gebäudeversicherung abgedeckt?

Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind. Das bedeutet, wenn Wasser aus Rohren, Heizungsanlagen oder verbundenen Schläuchen austritt und dadurch Schäden am Gebäude verursacht, springt die Versicherung ein. Hierzu zählen:

  • Rohrbruch (Frost oder andere Ursachen): Ein geplatztes Rohr, sei es durch Frost oder Materialermüdung, ist ein klassischer Fall für die Gebäudeversicherung.

  • Lecks in Wasserleitungen (Trinkwasser, Abwasser): Auch schleichende Lecks, die unbemerkt Schäden verursachen, sind in der Regel abgedeckt.

  • Undichte Schläuche (z.B. Waschmaschine): Ein defekter Zulauf- oder Ablaufschlauch der Waschmaschine kann ebenfalls zu einem Wasserschaden führen, der von der Gebäudeversicherung übernommen wird.

  • Heizungsrohre, Radiatoren, Boiler, Klimaanlagen: Schäden an diesen Anlagen, die durch austretendes Wasser entstehen, sind ebenfalls versichert.

Die Gebäudeversicherung übernimmt nicht nur die direkten Schäden durch das ausgetretene Wasser, sondern auch Folgeschäden, die daraus resultieren. Dazu gehören beispielsweise ein Kurzschluss durch Wasserschaden, der zu Feuer führt, oder Schimmelbildung als Folge des Wasserschadens. Diese Folgeschäden können oft noch teurer sein als der ursprüngliche Wasserschaden selbst.

Was ist nicht abgedeckt?

Es gibt jedoch auch Ausschlüsse, die Sie kennen sollten. Schäden durch Elementarereignisse wie Überschwemmungen durch Hochwasser oder Rückstau aus überlasteten Abwasserkanälen sind in der Regel nicht durch die Standard-Gebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine separate Elementarschadenversicherung notwendig. Auch Regenwasser, Badewasser oder Wasser, das von Balkonen/Terrassen eindringt (z.B. durch verstopfte Abflüsse), sind meist ausgeschlossen. Weitere Ausschlüsse umfassen Schäden durch Gartenpools oder unsachgemäße Geräteanschlüsse, vermeidbare Schäden (z.B. fehlender Einsatz von Sandsäcken bei vorhergesagtem Hochwasser) und vorsätzliche Beschädigung oder grobe Fahrlässigkeit. Besonders wichtig: Bei unbeheizten oder leerstehenden Gebäuden gelten besondere Obliegenheiten, die Sie unbedingt beachten sollten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Cosmos Direkt weist darauf hin, dass die Gebäudeversicherung während der Bauphase keine Wasserschäden abdeckt. Informieren Sie sich auch über unsere Hinweise, wenn die Versicherung nicht zahlt bei Schäden.

Gebäudeversicherung: Gebäude und Kosten optimal absichern

Die Gebäudeversicherung deckt nicht nur die Schäden selbst ab, sondern auch die damit verbundenen Kosten. Es ist jedoch wichtig zu wissen, welche Sachen und Kosten tatsächlich versichert sind, um im Schadensfall keine bösen Überraschungen zu erleben.

Versicherte Sachen (Gebäude)

Die Gebäudeversicherung bezieht sich primär auf das Gebäude selbst und die fest mit ihm verbundenen Bestandteile. Dazu gehören:

  • Wände

  • Decken

  • Böden

  • Fest installierte Installationen (Heizung, Sanitär)

Auch Garagen/Carports können unter den Versicherungsschutz fallen, sofern dies im Vertrag explizit spezifiziert ist. Es ist ratsam, Ihren Vertrag genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Gebäudeteile abgedeckt sind.

Versicherte Kosten

Neben den Sachschäden übernimmt die Gebäudeversicherung auch verschiedene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Wasserschaden entstehen. Dazu zählen:

  • Reparatur- und Instandsetzungskosten: Die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Gebäudes.

  • Kosten für die Schadensursachenbehebung: Die Kosten für die Suche und Beseitigung der Ursache des Wasserschadens.

  • Folgeschäden (z.B. Kurzschluss, Schimmel): Die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die als Folge des Wasserschadens entstanden sind.

  • Hotelkosten (bei Unbewohnbarkeit, ggf. strittig zwischen Gebäude- und Hausratversicherung): Wenn das Gebäude aufgrund des Wasserschadens unbewohnbar ist, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für eine vorübergehende Unterbringung im Hotel.

  • Mietausfall (für Vermieter): Vermieter können den Mietausfall, der durch den Wasserschaden entsteht, bei der Versicherung geltend machen.

Beachten Sie, dass es bei der Übernahme von Hotelkosten oft zu Streitigkeiten zwischen der Gebäude- und Hausratversicherung kommen kann. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit beiden Versicherungen in Verbindung zu setzen und die Zuständigkeiten abzuklären. Die Cosmos Direkt weist darauf hin, dass Folgeschäden, die eindeutig auf den Wasserschaden zurückzuführen sind, ebenfalls abgedeckt sind.

Elementarschäden: Zusatzschutz vor Naturgewalten sichert ab

Wasserschäden können nicht nur durch Leitungswasser, sondern auch durch Naturgewalten entstehen. In solchen Fällen greift die normale Gebäudeversicherung oft nicht. Hier kommt die Elementarschadenversicherung ins Spiel, die einen wichtigen Zusatzschutz bietet.

Die Bedeutung der Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch Naturgewalten verursacht werden. Dazu gehören:

  • Hochwasser

  • Starkregen

  • Erdbeben

  • Erdrutsch

  • Schneedruck

Diese Ereignisse können verheerende Schäden an Gebäuden verursachen, die ohne eine entsprechende Versicherung existenzbedrohend sein können. Besonders in Regionen, die häufig von solchen Ereignissen betroffen sind, ist eine Elementarschadenversicherung unverzichtbar.

Prüfung des Versicherungsumfangs

Es ist wichtig, den Versicherungsumfang Ihrer Elementarschadenversicherung genau zu prüfen. Viele ältere Policen haben keine Elementarschadenversicherung inkludiert, sodass Sie gegebenenfalls eine separate Police abschließen müssen. Auch bei neueren Policen sollten Sie genau prüfen, welche Ereignisse abgedeckt sind und welche nicht. Achten Sie auch auf mögliche Zusatzbausteine für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen, die oft gesondert versichert werden müssen. Die Cosmos Direkt bietet beispielsweise solche Zusatzbausteine an. Die Deutsche Schadenshilfe weist darauf hin, dass viele ältere Policen keine Elementarschäden abdecken.

Wasserschaden: Sofortmaßnahmen und korrekte Schadenmeldung

Im Falle eines Wasserschadens ist schnelles Handeln entscheidend, um die Schäden zu begrenzen und den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Es gibt eine Reihe von Sofortmaßnahmen, die Sie ergreifen sollten, und wichtige Punkte, die Sie bei der Schadenmeldung beachten müssen.

Sofortmaßnahmen

Unmittelbar nach Feststellung eines Wasserschadens sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Hauptwasserhahn schließen: Dies verhindert, dass weiteres Wasser austritt und die Schäden vergrößert.

  2. Professionelle Hilfe bei Frostschäden (Auftauen gefrorener Rohre): Versuchen Sie niemals, gefrorene Rohre selbst aufzutauen, da dies zu weiteren Schäden führen kann. Überlassen Sie dies einem Fachmann.

  3. Schadenmeldung „unverzüglich“ an die Versicherung: Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich über den Schaden.

  4. Dokumentation des Schadens (Fotos, Videos): Machen Sie Fotos und Videos von den beschädigten Bereichen, um den Schaden zu dokumentieren.

  5. Schadensminderungspflicht (auch vor Genehmigung durch die Versicherung): Unternehmen Sie alles, um die Schäden so gering wie möglich zu halten, auch wenn Sie noch keine Genehmigung von der Versicherung haben.

Die Stiftung Warentest betont, dass eine unverzügliche Schadenmeldung entscheidend ist, da eine verspätete Meldung zur Ablehnung der Schadensregulierung führen kann.

Meldung und Regulierung

Bei der Schadenmeldung sollten Sie so schnell und detailliert wie möglich vorgehen. Geben Sie alle relevanten Informationen an und beantworten Sie die Fragen der Versicherung wahrheitsgemäß. Bewahren Sie beschädigte Teile auf, bis der Schaden reguliert ist, da die Versicherung diese möglicherweise begutachten möchte. Bei Schäden über 1.000 EUR erfolgt meist eine Besichtigung durch einen Gutachter. Akzeptieren Sie nicht voreilig Ablehnungen und lassen Sie sich gegebenenfalls anwaltlich beraten. Dokumentieren Sie alle Maßnahmen, die Sie ergreifen, besonders solche, die Sie vor der Genehmigung durch die Versicherung durchführen. Die Cosmos Direkt weist darauf hin, dass die Geschwindigkeit und Detailtiefe der Schadenmeldung die Dauer der Schadenregulierung erheblich beeinflussen.

Wasserschaden: Verantwortlichkeiten klar verteilen

Bei einem Wasserschaden ist es wichtig zu wissen, wer für welche Schäden verantwortlich ist. Die Zuständigkeiten können je nach Wohnsituation unterschiedlich sein. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Mietwohnungen, Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern.

Mietwohnungen

In Mietwohnungen ist in der Regel der Vermieter für die Regulierung des Schadens zuständig, da er die Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Der Mieter ist hingegen für die Rettung seiner beweglichen Güter verantwortlich, die durch die Hausratversicherung abgedeckt sind. Wenn die Wohnqualität durch den Wasserschaden beeinträchtigt wird, hat der Mieter unter Umständen Anspruch auf eine Mietminderung, sofern er den Schaden nicht selbst verschuldet hat. Die Helvetia Versicherung weist darauf hin, dass eine Mietminderung möglich ist, wenn der Schaden nicht selbstverschuldet ist. Informieren Sie sich auch über Ihre Ansprüche auf Mietminderung bei Wasserschäden.

Eigenheime

In Eigenheimen ist der Eigentümer selbst für die Schadenmeldung und Reparatur verantwortlich. Er muss sich direkt mit seiner Gebäudeversicherung in Verbindung setzen und die notwendigen Schritte zur Schadensregulierung einleiten.

Mehrfamilienhäuser

In Mehrfamilienhäusern ist die Situation oft komplexer, da es sowohl Sondereigentum (z.B. die einzelnen Wohnungen) als auch Gemeinschaftseigentum (z.B. das Dach, die Fassade, das Treppenhaus) gibt. Bei Schäden, die beide Bereiche betreffen, ist eine enge Koordination mit der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) und der Hausverwaltung erforderlich. Die Deutsche Schadenshilfe betont die Notwendigkeit der Koordination mit der WEG und Hausverwaltung bei Schäden am Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

Gebäudeversicherung: Obliegenheiten erfüllen, Fallstricke vermeiden

Um im Schadensfall den vollen Versicherungsschutz zu genießen, müssen Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann dazu führen, dass die Versicherung die Leistung verweigert oder kürzt. Es ist daher wichtig, die Obliegenheiten genau zu kennen und einzuhalten.

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Zu den wichtigsten Obliegenheiten gehören:

  • Unverzügliche Schadenmeldung: Der Schaden muss der Versicherung so schnell wie möglich gemeldet werden.

  • Schadensminderungspflicht: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

  • Wartungspflichten: Insbesondere bei längerer Abwesenheit oder leerstehenden Gebäuden müssen bestimmte Wartungsarbeiten durchgeführt werden, z.B. das Entleeren der Wasserleitungen.

  • Mitteilungspflicht bei Gefahrenerhöhung: Wenn sich die Gefahr eines Schadens erhöht, z.B. durch ein unbeheiztes Gebäude, muss dies der Versicherung mitgeteilt werden.

Die Wirth Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass die Kontrolle von unbewohnten Gebäuden und wasserführenden Systemen kumulativ erfüllt werden muss.

Häufige Streitpunkte

In der Praxis kommt es oft zu Streitigkeiten über die Auslegung der Obliegenheiten. Häufige Streitpunkte sind:

  • Verdeckte Obliegenheiten in Ausschlüssen: Manchmal verstecken sich Obliegenheiten in den Ausschlüssen der Versicherungspolice.

  • Auslegung von „unverzüglich“: Was bedeutet „unverzüglich“ im konkreten Fall?

  • Verschulden und Haftung: Wer trägt die Verantwortung für den Schaden, z.B. bei menschlichem Versagen?

Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, die Versicherungspolice genau zu prüfen und sich bei Unklarheiten von einem Experten beraten zu lassen. Die Stiftung Warentest betont, dass die Kündigung der Police durch den Versicherer nach einem Wasserschaden häufig vorkommt, insbesondere bei älteren Häusern.

Gebäudeversicherung zahlt nicht: Ursachen und Handlungsempfehlungen

Es kommt vor, dass die Gebäudeversicherung einen Anspruch auf Schadensregulierung ablehnt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Es ist wichtig zu wissen, welche Gründe es für eine Ablehnung geben kann und was Sie in diesem Fall tun können.

Gründe für die Ablehnung von Ansprüchen

Häufige Gründe für die Ablehnung von Ansprüchen sind:

  • Ausschluss des Schadensursache: Die Ursache des Schadens ist nicht durch die Versicherung abgedeckt, z.B. ein Elementarschaden ohne Zusatzversicherung.

  • Verletzung von Obliegenheiten: Der Versicherungsnehmer hat seine Pflichten verletzt, z.B. durch eine verspätete Schadenmeldung oder fehlende Wartung.

  • Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Der Schaden wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

  • Falsche Angaben bei der Schadenmeldung: Der Versicherungsnehmer hat bei der Schadenmeldung falsche Angaben gemacht.

Die Deutsche Schadenshilfe weist darauf hin, dass Versicherer oft versuchen, die Verantwortung abzuwälzen.

Was tun bei Ablehnung?

Wenn Ihre Gebäudeversicherung Ihren Anspruch ablehnt, sollten Sie die Ablehnung nicht akzeptieren und sich gegebenenfalls anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Prüfen Sie die Dokumentation sorgfältig und ergänzen Sie sie gegebenenfalls. Sie können auch auf Kulanz hoffen, insbesondere wenn Sie ein langjähriger Kunde der Versicherung sind. Es ist ratsam, sich nicht entmutigen zu lassen und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Informieren Sie sich auch über unsere Hinweise, wenn die Versicherung nicht zahlt bei Schäden.

Hausrat vs. Gebäude: Zuständigkeiten klar abgrenzen

Bei einem Wasserschaden ist es wichtig, die Zuständigkeiten zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung klar abzugrenzen. Beide Versicherungen decken unterschiedliche Bereiche ab, und es ist entscheidend zu wissen, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt.

Abgrenzung der Zuständigkeiten

Grundsätzlich gilt:

  • Gebäudeversicherung: Deckt Schäden am Gebäude selbst (Wände, Böden, Decken, fest installierte Installationen).

  • Hausratversicherung: Deckt Schäden am beweglichen Inventar (Möbel, Kleidung, Elektrogeräte).

Die Gebäudeversicherung kommt also für Schäden auf, die direkt das Gebäude betreffen, während die Hausratversicherung für Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum zuständig ist.

Schnittstellen und Überschneidungen

In manchen Fällen gibt es Schnittstellen und Überschneidungen zwischen den beiden Versicherungen. Ein häufiger Streitpunkt sind die Hotelkosten, die unter Umständen von beiden Versicherungen übernommen werden können. Auch die Aufräum- und Entsorgungskosten können je nach Ursache und Umfang des Schadens von beiden Versicherungen getragen werden. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit beiden Versicherungen in Verbindung zu setzen und die Zuständigkeiten abzuklären. Die Deutsche Schadenshilfe weist darauf hin, dass Hotelkosten entweder von der Gebäude- oder Hausratversicherung übernommen werden können, was oft zu Streitigkeiten führt.

Gebäudeversicherung: Umfassender Schutz minimiert Risiken


FAQ

Was deckt die Gebäudeversicherung bei einem Wasserschaden ab?

Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind. Dazu gehören Schäden durch Rohrbruch, Lecks in Wasserleitungen, undichte Schläuche (z.B. Waschmaschine) und Schäden an Heizungsanlagen.

Welche Schäden sind in der Regel nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt?

Nicht abgedeckt sind meist Schäden durch Elementarereignisse wie Überschwemmungen durch Hochwasser oder Rückstau aus überlasteten Abwasserkanälen. Hierfür ist eine separate Elementarschadenversicherung notwendig. Auch Schäden durch Regenwasser, Badewasser oder Wasser, das von Balkonen/Terrassen eindringt, sind oft ausgeschlossen.

Was ist der Unterschied zwischen Gebäude- und Hausratversicherung bei einem Wasserschaden?

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst (Wände, Böden, Decken, fest installierte Installationen), während die Hausratversicherung Schäden am beweglichen Inventar (Möbel, Kleidung, Elektrogeräte) abdeckt.

Was muss ich im Falle eines Wasserschadens sofort tun?

Schließen Sie den Hauptwasserhahn, beauftragen Sie professionelle Hilfe bei Frostschäden, melden Sie den Schaden unverzüglich der Versicherung und dokumentieren Sie den Schaden (Fotos, Videos). Unternehmen Sie alles, um die Schäden so gering wie möglich zu halten.

Was sind meine Pflichten als Versicherungsnehmer im Schadensfall?

Sie haben eine unverzügliche Schadenmeldungspflicht, eine Schadensminderungspflicht und müssen ggf. Wartungspflichten erfüllen, insbesondere bei längerer Abwesenheit oder leerstehenden Gebäuden. Bei Gefahrenerhöhung müssen Sie dies der Versicherung mitteilen.

Was kann ich tun, wenn die Gebäudeversicherung meinen Anspruch ablehnt?

Akzeptieren Sie die Ablehnung nicht voreilig, nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch, prüfen Sie die Dokumentation sorgfältig und ergänzen Sie sie gegebenenfalls. Hoffen Sie auf Kulanz, insbesondere wenn Sie ein langjähriger Kunde sind.

Wer ist in einer Mietwohnung für die Schadenregulierung zuständig?

In Mietwohnungen ist in der Regel der Vermieter für die Regulierung des Schadens zuständig, da er die Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Der Mieter ist für die Rettung seiner beweglichen Güter verantwortlich.

Was ist eine Elementarschadenversicherung und wann ist sie sinnvoll?

Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch Naturgewalten wie Hochwasser, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch und Schneedruck verursacht werden. Sie ist besonders in Regionen sinnvoll, die häufig von solchen Ereignissen betroffen sind.

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