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Baumängel? So sichern Sie Ihren Schadenersatzanspruch!

07.02.2025

12

Minuten

Federico De Ponte

Experte für Wasserschaden bei therlo

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Federico De Ponte

Experte für Wasserschaden bei therlo

Baumängel sind ärgerlich und kostspielig. Wissen Sie, welche Rechte Sie als Bauherr haben und wie Sie Ihren Schadenersatzanspruch geltend machen können? Von der korrekten Mängelrüge bis zur erfolgreichen Durchsetzung – wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt. Benötigen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Das Thema kurz und kompakt

Dokumentieren Sie Baumängel sorgfältig mit Fotos, Gutachten und Protokollen, da die Beweislast grundsätzlich beim Auftraggeber liegt. Eine lückenlose Dokumentation ist Ihr wichtigstes Werkzeug im Streitfall.

Prüfen Sie die Gewährleistungsfristen (4-5 Jahre ab Bauabnahme) und Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche (i.d.R. 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens, max. 30 Jahre), um Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Arglistig verschwiegene Mängel verjähren erst nach 30 Jahren.

Nutzen Sie die Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung (Schlichtung, Mediation) als erste Option, um Zeit und Kosten zu sparen. Die erfolgreiche Geltendmachung von Schadenersatz kann den Wert Ihrer Immobilie erhalten und Folgeschäden vermeiden.

Ärgern Sie sich über Pfusch am Bau? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Ansprüche auf Schadenersatz bei Baumängeln durchsetzen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten. Jetzt informieren!

Schadenersatz bei Baumängeln: Sichern Sie Ihre Ansprüche!

Schadenersatz bei Baumängeln: Sichern Sie Ihre Ansprüche!

Ärgern Sie sich über Mängel an Ihrem Neubau oder Umbau? Ein Baumangel kann nicht nur ärgerlich sein, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen haben. Umso wichtiger ist es, Ihre Rechte zu kennen und zu wissen, wie Sie Ihre Ansprüche auf Schadenersatz bei Baumängeln erfolgreich geltend machen können. Dieser Leitfaden bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Grundlagen, Voraussetzungen und Vorgehensweisen, damit Sie im Fall der Fälle bestmöglich vorbereitet sind. Wir von therlo unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und für eine fachgerechte Mängelbeseitigung zu sorgen.

Grundlagen des Schadenersatzanspruchs

Der Schadenersatzanspruch ist ein zentrales Instrument, um finanzielle Einbußen auszugleichen, die durch Baumängel entstanden sind. Doch was genau bedeutet das, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Grundsätzlich setzt ein Schadenersatzanspruch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Schädigers (in der Regel des Auftragnehmers) voraus. Zudem muss ein Baumangel vorliegen, und es muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem Mangel und dem entstandenen Schaden bestehen. Eine detaillierte Dokumentation ist hierbei unerlässlich, wie auch Heilmann Recht betont.

Abgrenzung zu anderen Ansprüchen

Es ist wichtig, den Schadenersatzanspruch von anderen Ansprüchen wie der Gewährleistung abzugrenzen. Die Gewährleistung ist verschuldensunabhängig und zielt primär auf die Mängelbeseitigung ab. Der Schadenersatz hingegen setzt ein Verschulden voraus und zielt auf einen finanziellen Ausgleich ab. Während die Gewährleistung also greift, wenn ein Mangel vorliegt, kommt der Schadenersatz ins Spiel, wenn der Auftragnehmer den Mangel schuldhaft verursacht hat. Weitere Informationen zur Abgrenzung finden Sie im Artikel über Gewährleistung auf unserer Seite.

Verschulden und Fristen: So sichern Sie Ihren Anspruch!

Um erfolgreich Schadenersatzansprüche geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ein zentraler Punkt ist das Verschulden des Werkunternehmers. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Verschulden des Werkunternehmers

Ein Schadenersatzanspruch setzt in der Regel ein Verschulden des Werkunternehmers voraus. Das bedeutet, dass der Unternehmer den Mangel vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben muss. Die Beweislast für das Verschulden liegt beim Auftraggeber. Daher ist es wichtig, von Anfang an eine sorgfältige Dokumentation zu führen und gegebenenfalls ein Gutachten einzuholen, um die Sorgfaltspflichtverletzung des Unternehmers nachzuweisen. Wie Haufe.de erläutert, ist das Verschulden eine wesentliche Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch.

Mängelanzeige und Fristsetzung

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Mängelanzeige. Diese muss detailliert und beweisgestützt sein. Beschreiben Sie den Mangel so genau wie möglich und fordern Sie den Unternehmer zur Mängelbeseitigung auf. Setzen Sie ihm hierfür eine angemessene Frist, die in der Regel 2 Wochen beträgt. Wichtig ist, dass Sie die Mängelanzeige dokumentieren, am besten per Einschreiben, um im Streitfall einen Nachweis zu haben. Eine Vorlage für die Mängelanzeige finden Sie beispielsweise über die Google Suche. Die korrekte Vorgehensweise bei der Mängelanzeige ist entscheidend für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Angemessene Frist zur Nacherfüllung

Die Fristsetzung zur Nacherfüllung ist ein kritischer Punkt. Verstreicht die gesetzte Frist, ohne dass der Unternehmer den Mangel beseitigt hat, haben Sie verschiedene Rechte. Sie können den Mangel selbst beseitigen (Selbstvornahme) und die Kosten vom Unternehmer ersetzt verlangen, den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern. Die Wahl des richtigen Vorgehens hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Beratung durch einen Anwalt für Baurecht kann hier sinnvoll sein. Beachten Sie auch unseren Artikel zum Thema Was ist ein Baumangel?, um sich umfassend zu informieren.

Kleiner oder großer Schadenersatz: Welcher Anspruch passt?

Je nach Art und Umfang des Mangels stehen Ihnen unterschiedliche Arten von Schadenersatzansprüchen zu. Es gibt den kleinen und den großen Schadenersatzanspruch. Wir erklären Ihnen die Unterschiede und Voraussetzungen.

Kleiner Schadenersatzanspruch

Der kleine Schadenersatzanspruch zielt darauf ab, dass Sie so gestellt werden, als ob das Werk von Anfang an mangelfrei gewesen wäre. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten haben. Darüber hinaus können Sie auch Ersatz von Folgekosten verlangen, wie beispielsweise Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn. Der kleine Schadenersatzanspruch kommt in Betracht, wenn der Mangel behebbar ist und die Beseitigungskosten verhältnismäßig sind. Dieser Anspruch ist besonders relevant, wenn Sie den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten erstattet haben möchten.

Großer Schadenersatzanspruch

Der große Schadenersatzanspruch kommt nur in Betracht, wenn der Mangel erheblich ist. In diesem Fall können Sie das Werk zurückgeben und die Erstattung des Werklohns verlangen. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Ersatz sämtlicher Folgekosten. Der große Schadenersatzanspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Die Abgrenzung zwischen erheblichen und unerheblichen Mängeln ist oft schwierig und kann im Streitfall nur durch ein Gutachten geklärt werden. Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Ansprüchen finden Sie auf Advocado.de.

Direkte und indirekte Schäden: Was wird erstattet?

Der Umfang des Schadenersatzes kann vielfältig sein. Neben den direkten Schäden, die unmittelbar durch den Mangel entstehen, können auch indirekte Schäden (Folgeschäden) geltend gemacht werden. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Direkte Schäden

Zu den direkten Schäden zählen in erster Linie die Mängelbeseitigungskosten. Das sind die Kosten, die für die Reparatur oder den Austausch mangelhafter Bauteile anfallen. Diese Kosten sind in der Regel durch Rechnungen und Angebote nachweisbar. Es ist wichtig, diese Kosten detailliert zu dokumentieren, um sie im Rahmen des Schadenersatzanspruchs geltend machen zu können. Die BSB e.V. bietet hierzu wertvolle Informationen.

Indirekte Schäden (Folgeschäden)

Neben den direkten Schäden können auch indirekte Schäden (Folgeschäden) geltend gemacht werden. Hierzu zählen beispielsweise Nutzungsausfall, Mietausfall, Hotelkosten oder sogar Gesundheitsschäden. Wenn Sie aufgrund eines Baumangels Ihre Immobilie nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, haben Sie Anspruch auf Entschädigung für den Nutzungsausfall. Vermieter können den Mietausfall geltend machen, wenn die Immobilie aufgrund des Mangels nicht vermietet werden kann. Wenn Sie während der Mängelbeseitigung in einem Hotel untergebracht werden müssen, können Sie die Hotelkosten ebenfalls als Schadenersatz geltend machen. Sogar Gesundheitsschäden, die durch Baumängel verursacht wurden (z.B. Schimmel), können als Schadenersatz geltend gemacht werden. Die Geltendmachung von Folgeschäden erfordert jedoch eine detaillierte Dokumentation und den Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen Mangel und Schaden.

Umsatzsteuer auf Reparaturkosten

Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird, ist die Umsatzsteuer auf Reparaturkosten. Nach aktueller Rechtsprechung des BGH ist die Umsatzsteuer auf prospektive Reparaturkosten erst nach tatsächlicher Durchführung der Reparatur als Schadenersatz erstattungsfähig. Es ist wichtig, zwischen § 249 BGB (Schadenersatz) und § 637 Abs. 3 BGB (Vorschuss für Mängelbeseitigung) zu unterscheiden. Bauhandwerk.de bietet hierzu detaillierte Informationen.

Beweislast umkehren: So dokumentieren Sie richtig!

Die Beweislast bei Schadenersatzansprüchen liegt grundsätzlich beim Auftraggeber. Das bedeutet, dass Sie den Mangel, das Verschulden des Unternehmers und den Schaden nachweisen müssen. Eine sorgfältige Dokumentation ist daher unerlässlich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen.

Beweislastverteilung

Da die Beweislast grundsätzlich beim Auftraggeber liegt, ist es wichtig, von Anfang an eine sorgfältige Dokumentation zu führen. Das bedeutet, dass Sie den Mangel, das Verschulden des Unternehmers und den Schaden nachweisen müssen. Dies kann durch Verträge, Rechnungen, Gutachten, Fotos und Zeugenaussagen geschehen. Es ist ratsam, bereits bei der Bauabnahme ein Abnahmeprotokoll und eine Fotodokumentation zu erstellen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Heilmann Recht betont die Wichtigkeit der Beweissicherung.

Bedeutung der Dokumentation

Eine sorgfältige Dokumentation ist die Grundlage für jeden erfolgreichen Schadenersatzanspruch. Nur wenn Sie den Mangel, das Verschulden des Unternehmers und den Schaden nachweisen können, haben Sie eine Chance, Ihren Anspruch durchzusetzen. Achten Sie darauf, alle relevanten Dokumente (Verträge, Rechnungen, Gutachten, Fotos, Zeugenaussagen) aufzubewahren und zu ordnen. Erstellen Sie ein Abnahmeprotokoll und eine Fotodokumentation bei der Bauabnahme. Führen Sie ein Bautagebuch, in dem Sie alle relevanten Ereignisse und Mängel festhalten. Eine lückenlose Dokumentation ist Ihr wichtigstes Werkzeug im Streitfall.

Bauschadengutachten

Ein Bauschadengutachten kann ein entscheidendes Beweismittel bei Gerichtsverhandlungen sein. Ein Gutachter kann den Mangel fachkundig feststellen und die Ursache sowie den Umfang des Schadens beurteilen. Ein Bausubstanzgutachten dient zur Absicherung des Erwerbers und gibt Aufschluss über den Zustand des Bauobjekts. Die Kosten für ein Gutachten können im Rahmen des Schadenersatzanspruchs geltend gemacht werden. Es ist ratsam, sich vor der Beauftragung eines Gutachters rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass das Gutachten den Anforderungen an ein Beweismittel genügt.

Schlichten oder klagen: So setzen Sie Ansprüche durch!

Um Ihren Schadenersatzanspruch durchzusetzen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Neben der außergerichtlichen Einigung steht Ihnen auch der Weg der gerichtlichen Durchsetzung offen. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Vorgehensweisen.

Außergerichtliche Einigung

Bevor Sie den Klageweg beschreiten, sollten Sie versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit dem Unternehmer zu erzielen. Dies kann im Rahmen einer Schlichtung oder Mediation geschehen. Der Vorteil einer außergerichtlichen Einigung liegt darin, dass sie in der Regel schneller, kostengünstiger und weniger belastend ist als ein Gerichtsverfahren. Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine individuelle Lösung zu vereinbaren, die Ihren Interessen entspricht. Eine Schlichtung oder Mediation kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn beide Parteien bereit sind,Kompromisse einzugehen. Advocado.de empfiehlt die außergerichtliche Einigung als erste Option.

Gerichtliche Durchsetzung

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, bleibt Ihnen nur der Weg der gerichtlichen Durchsetzung. Hierfür haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können eine Mängelbeseitigungsklage erheben, um den Unternehmer zur Mängelbeseitigung zu verpflichten. Alternativ können Sie eine Gewährleistungsklage erheben, um Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag zu fordern. Die Wahl der richtigen Klageart hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Ein Gerichtsverfahren ist jedoch in der Regel langwierig, kostspielig und mit Risiken verbunden. Daher sollten Sie diesen Schritt gut überlegen und sich rechtlich beraten lassen.

Verjährung von Ansprüchen

Achten Sie auf die Verjährung Ihrer Ansprüche! Die Gewährleistungsfrist beträgt je nach Vertragsgrundlage (BGB oder VOB) 4 oder 5 Jahre ab Bauabnahme. Schadenersatzansprüche gegen Bauträger verjähren in der Regel 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch 30 Jahre. Arglistig verschwiegene Mängel verjähren erst nach 30 Jahren. Es ist wichtig, die Verjährungsfristen im Auge zu behalten und Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, um nicht leer auszugehen. Weitere Informationen zur Verjährung finden Sie im Artikel über Gewährleistung auf unserer Seite.

Österreich: Schadenersatz nach ABGB sichern!

Auch in Österreich gibt es klare Regelungen zum Schadenersatz bei Baumängeln. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Wir geben Ihnen einen Überblick über die Besonderheiten in Österreich.

Gesetzliche Grundlagen

In Österreich ist der Schadenersatz im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Grundsätzlich setzt ein Schadenersatzanspruch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten voraus. Neben der Schadenersatzhaftung gibt es auch die Gefährdungshaftung. Der Auftragnehmer haftet für Bauschäden im Baustellenbereich, wobei die Haftung bei leicht fahrlässigen Handlungen auf 750.000 Euro begrenzt ist. Anwaltfinden.at bietet hierzu detaillierte Informationen.

Haftungsbeschränkungen

Im österreichischen Recht gibt es bestimmte Haftungsbeschränkungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers auf 750.000 Euro begrenzt. Gewährleistungsansprüche dürfen vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Bei versteckten Mängeln, die innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme auftreten, haben Bauherren 30 Jahre Zeit, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Es ist wichtig, diese Besonderheiten zu kennen, um Ihre Ansprüche richtig einzuschätzen und geltend zu machen.

Gewährleistungsfristen

Auch bei den Gewährleistungsfristen gibt es Unterschiede zu Deutschland. Für unbewegliche Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Jahre. Bei versteckten Mängeln, die innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme entdeckt werden, beträgt die Frist sogar 30 Jahre. Schadenersatzansprüche gegen Bauträger verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens, jedoch spätestens nach 30 Jahren. Regelmäßige Untersuchungen der Immobilie auf Bauschäden sind wichtig, da die Gewährleistungsfrist abläuft. Die Dokumentation von Schäden und die Information des Bauunternehmers sind erforderlich, um Schadenersatz geltend zu machen.

Schimmelbefall als Baumangel: So handeln Sie richtig!

Schimmelbefall in Gebäuden ist nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern kann auch erhebliche gesundheitliche Risiken bergen. Oftmals ist Schimmelbefall die Folge von Baumängeln, wie beispielsweise einer mangelhaften Abdichtung oder einer unzureichenden Wärmedämmung. In solchen Fällen haben Sie als Geschädigter Anspruch auf Schadenersatz. Wir von therlo sind Ihr kompetenter Partner bei der Beseitigung von Schimmel und der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Ursachen von Schimmel durch Baumängel

Schimmelbefall kann verschiedene Ursachen haben, die oft auf Baumängel zurückzuführen sind. Eine mangelhafte Abdichtung des Daches oder der Fassade kann dazu führen, dass Feuchtigkeit in das Gebäude eindringt und ideale Bedingungen für Schimmelwachstum schafft. Auch eine unzureichende Wärmedämmung kann das Problem verstärken, da es zu Kondenswasserbildung an kalten Oberflächen kommt. Weitere Ursachen können defekte Wasserleitungen oder eine fehlerhafte Installation von Sanitäranlagen sein. Es ist wichtig, die Ursache des Schimmelbefalls zu identifizieren, um den Mangel fachgerecht zu beseitigen und zukünftigen Befall zu verhindern. Unsere Experten für Schimmelbeseitigung helfen Ihnen gerne dabei.

Anspruch auf Schadenersatz bei Schimmelbefall

Wenn der Schimmelbefall auf einen Baumangel zurückzuführen ist, haben Sie als Geschädigter Anspruch auf Schadenersatz. Dieser Anspruch umfasst in der Regel die Kosten für die Beseitigung des Schimmels, die Reparatur der Baumängel sowie eventuelle Folgeschäden, wie beispielsweise Gesundheitsschäden oder Nutzungsausfall. Um Ihren Anspruch geltend zu machen, ist es wichtig, den Schimmelbefall und den Baumangel zu dokumentieren und den Verursacher (z.B. den Bauunternehmer oder den Vermieter) zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Setzen Sie ihm hierfür eine angemessene Frist und dokumentieren Sie die Mängelanzeige. Bei Bedarf können Sie ein Gutachten erstellen lassen, um den Zusammenhang zwischen Schimmelbefall und Baumangel nachzuweisen. Wir unterstützen Sie bei der Begutachtung und Sanierung Ihres Schimmelproblems.

Gesundheitliche Risiken und Folgeschäden

Schimmelbefall kann erhebliche gesundheitliche Risiken bergen. Die Sporen können Allergien, Atemwegserkrankungen und andere gesundheitliche Probleme verursachen. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem. Neben den gesundheitlichen Risiken kann Schimmelbefall auch zu erheblichen Folgeschäden führen. Er kann die Bausubstanz schädigen, Möbel und Einrichtungsgegenstände zerstören und den Wert der Immobilie mindern. Es ist daher wichtig, Schimmelbefall frühzeitig zu erkennen und fachgerecht zu beseitigen, um die gesundheitlichen Risiken und Folgeschäden zu minimieren.

Sichern Sie Ihre Investition: Jetzt Schadenersatz geltend machen!


FAQ

Welche Arten von Schäden können im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs bei Baumängeln geltend gemacht werden?

Sie können sowohl direkte Schäden (z.B. Mängelbeseitigungskosten) als auch indirekte Schäden (Folgeschäden wie Nutzungsausfall, Hotelkosten, Gesundheitsschäden) geltend machen. Eine detaillierte Dokumentation ist hierbei entscheidend.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Schadenersatz bei Baumängeln?

Die Gewährleistung ist verschuldensunabhängig und zielt auf die Mängelbeseitigung ab. Der Schadenersatz hingegen setzt ein Verschulden des Auftragnehmers voraus und zielt auf einen finanziellen Ausgleich ab. Beide Ansprüche können relevant sein.

Wie lange habe ich Zeit, Schadenersatzansprüche bei Baumängeln geltend zu machen?

Die Gewährleistungsfrist beträgt je nach Vertragsgrundlage (BGB oder VOB) 4 oder 5 Jahre ab Bauabnahme. Schadenersatzansprüche gegen Bauträger verjähren in der Regel 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch 30 Jahre. Arglistig verschwiegene Mängel verjähren erst nach 30 Jahren.

Was muss ich bei einer Mängelanzeige beachten?

Die Mängelanzeige muss detailliert und beweisgestützt sein. Beschreiben Sie den Mangel so genau wie möglich und setzen Sie dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Dokumentieren Sie die Mängelanzeige am besten per Einschreiben.

Welche Rolle spielt ein Bauschadengutachten bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen?

Ein Bauschadengutachten kann ein entscheidendes Beweismittel sein, um den Mangel, die Ursache und den Umfang des Schadens nachzuweisen. Die Kosten für das Gutachten können im Rahmen des Schadenersatzanspruchs geltend gemacht werden.

Was ist der Unterschied zwischen kleinem und großem Schadenersatzanspruch?

Der kleine Schadenersatzanspruch zielt darauf ab, dass Sie so gestellt werden, als ob das Werk von Anfang an mangelfrei gewesen wäre (Mängelbeseitigungskosten). Der große Schadenersatzanspruch kommt in Betracht, wenn der Mangel erheblich ist (Rückgabe des Werks, Erstattung des Werklohns). Die Wahl hängt vom Umfang des Mangels ab.

Wie kann therlo mir bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen helfen?

therlo bietet Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche. Wir prüfen Ihren Fall, erstellen eine fundierte Dokumentation und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Verursacher. Unser Ziel ist es, für Sie eine faire Entschädigung zu erreichen.

Was sind die ersten Schritte, wenn ich Schimmelbefall als Folge eines Baumangels entdecke?

Dokumentieren Sie den Schimmelbefall und den vermuteten Baumangel. Informieren Sie den Bauunternehmer oder Vermieter schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Beseitigung. Ziehen Sie einen Experten zur Ursachenforschung hinzu.

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