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Nachweis der Mängelhaftung bei Baumängeln

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Baumängel: So sichern Sie Ihren Anspruch auf Mängelhaftung!

06.12.2024

12

Minuten

Federico De Ponte

Experte für Wasserschaden bei therlo

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Federico De Ponte

Experte für Wasserschaden bei therlo

Baumängel sind ärgerlich und kostspielig. Doch wie sichern Sie sich als Bauherr Ihre Rechte? Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend. Erfahren Sie, wie Sie den Nachweis der Mängelhaftung erbringen und welche Fristen Sie beachten müssen. Benötigen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.

Das Thema kurz und kompakt

Eine lückenlose Dokumentation von Baumängeln ist entscheidend, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Fotos, Protokolle und Gutachten sind wichtige Beweismittel.

Beachten Sie die Gewährleistungsfristen und setzen Sie dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Die korrekte Formulierung der Mängelanzeige ist essenziell.

Nutzen Sie Ihre Rechte als Bauherr, wie die Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung oder Schadensersatz. Die frühzeitige Einholung von Rechtsrat kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen und bis zu 20.000 € an Reparaturkosten zu sparen.

Ärgern Sie sich über Baumängel? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Mängelhaftung nachweisen, Fristen wahren und Ihre Ansprüche geltend machen. Jetzt informieren!

Mängelhaftung verstehen: So schützen Sie Ihr Bauprojekt

Mängelhaftung verstehen: So schützen Sie Ihr Bauprojekt

Ein Bauprojekt ist eine bedeutende Investition, und leider treten nicht selten Baumängel auf. Um sich vor finanziellen Verlusten und Ärger zu schützen, ist es entscheidend, die Grundlagen der Mängelhaftung zu verstehen. Wir von therlo helfen Ihnen, sich in diesem komplexen Thema zurechtzufinden und Ihre Rechte durchzusetzen. Die Mängelhaftung sichert Sie als Bauherr gegen Fehler ab, die während der Bauausführung entstehen. Diese Fehler können die Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes erheblich beeinträchtigen.

Ein Baumangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Bauwerks von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht. Dies kann sich in Form von optischen Mängeln, Funktionsstörungen oder sogar Sicherheitsrisiken äußern. Es ist wichtig, zwischen verschiedenen Arten von Mängeln zu unterscheiden. Offene Mängel sind sofort erkennbar, während versteckte Mängel erst später auftreten. Wesentliche Mängel beeinträchtigen die Nutzung erheblich, während unwesentliche Mängel eher geringfügige Auswirkungen haben. Besonders problematisch sind arglistig verschwiegene Mängel, bei denen der Bauunternehmer einen Mangel bewusst verheimlicht. Mehr Informationen zu den Rechten bei solchen Mängeln finden Sie in unserem Artikel versteckter-baumangel.

Die gesetzlichen Grundlagen der Mängelhaftung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) festgelegt. Das BGB regelt die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen, während die VOB/B spezielle Regelungen für Bauverträge enthält. In Österreich gilt die ÖNORM. Die VOB/B wird jedoch nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Es ist daher ratsam, sich vor Vertragsabschluss über die jeweiligen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Umfassende Informationen zur korrekten Substantiierung von Baumängeln bietet dieser Artikel.

Mängelanzeige optimieren: So formulieren Sie richtig

Die Mängelanzeige, auch Mängelrüge genannt, ist ein entscheidender Schritt, um Ihre Rechte bei Baumängeln geltend zu machen. Eine formal und inhaltlich korrekte Mängelanzeige ist die Grundlage für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Form der Mängelanzeige ist grundsätzlich die Schriftform. Es empfiehlt sich, die Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um einen Nachweis über den Zugang beim Empfänger zu haben. Alternativ kann die Mängelanzeige auch durch einen Boten mit Empfangsbestätigung übergeben oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht versendet werden.

Der Empfänger der Mängelanzeige ist in der Regel der Hauptunternehmer, nicht jedoch Subunternehmer. Es ist wichtig, den richtigen Ansprechpartner zu adressieren, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Mängelanzeige muss den Mangel präzise beschreiben. Dazu gehören Angaben zum Ort, der Art und den Folgen des Mangels. Eine pauschale Beschreibung ist nicht ausreichend. Die Mängelrüge muss präzise formuliert sein und den Baumangel detailliert mit fotografischen Beweisen und einer klaren Forderung nach Beseitigung beschreiben. Eine schlagwortartige Mängelbeschreibung reicht nicht aus.

Zudem muss in der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden. Die Frist sollte kalendarisch bestimmt sein und dem Unternehmer ausreichend Zeit zur Behebung des Mangels einräumen. Als Richtwert gelten ca. 14 Tage, die jedoch je nach Art und Umfang des Mangels angepasst werden können. Es ist ratsam, in der Mängelanzeige Konsequenzen anzudrohen, falls der Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt wird. Dies können die Selbstvornahme, die Minderung oder der Schadensersatz sein. Eine umfassende Dokumentation ist als Beweismittel unerlässlich. Dazu gehören Fotos aus verschiedenen Perspektiven, Detailaufnahmen mit Zollstock, Mängelprotokolle mit eindeutiger Nummerierung, Datum und Beschreibung sowie gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen und spezifische Details wie Projekt, Vertrag, Mangelbeschreibung, Beweise (Gutachten, Fotos), Sanierungsaufforderung mit Frist und Konsequenzen bei Nichteinhaltung enthalten.

Beweislast meistern: So sichern Sie Ihre Ansprüche bei Baumängeln

Die Beweislastverteilung spielt eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Baumängeln. Grundsätzlich gilt: Vor der Abnahme trägt der Unternehmer die Beweislast für die Mangelfreiheit des Bauwerks. Nach der Abnahme kehrt sich die Beweislast um, und der Bauherr muss beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Es ist daher entscheidend, bereits während der Bauphase alle Mängel zu dokumentieren und dem Unternehmer anzuzeigen. Eine lückenlose Dokumentation ist das A und O, um Ihre Ansprüche im Streitfall durchsetzen zu können. Die Beweislast kehrt sich nach der Abnahme um. Der Bauherr muss dann nachweisen, dass ein Mangel vorliegt und dieser bereits zum Zeitpunkt der Abnahme bestand.

Um die Beweissicherung zu gewährleisten, sollten Sie bereits bei der Abnahme einen Sachverständigen hinzuziehen. Dieser kann die Mangelfeststellung fachkundig dokumentieren und Ihnen bei der Erstellung eines Gutachtens helfen. Erstellen Sie eine lückenlose Dokumentation aller Mängel, idealerweise mit Fotos, Protokollen und Gutachten. Achten Sie darauf, dass die Dokumentation detailliert und nachvollziehbar ist. Im Falle eines Rechtsstreits ist diese Dokumentation Ihr wichtigstes Beweismittel. Ein besonderer Fall liegt vor, wenn arglistig verschwiegene Mängel vorliegen. In diesem Fall muss der Bauherr die Arglist des Unternehmers beweisen, was hohe Anforderungen stellt. Zwar verlängert sich die Gewährleistungsfrist in solchen Fällen auf bis zu 30 Jahre, jedoch ist die Beweisführung oft schwierig. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen.

Die fotografische Beweise mit Maßstabsangaben (z. B. Zollstock) sind entscheidend, um das Ausmaß des Schadens nachzuweisen. Bei arglistiger Täuschung verlängert sich die Gewährleistungsfrist auf 30 Jahre, aber die Beweislast liegt nach Ablauf der regulären Gewährleistungsfrist beim Bauherrn. Die Mängelhaftung nachweisen erfordert eine lückenlose Dokumentation, idealerweise durch einen Sachverständigen oder detaillierte Fotos, um den Unternehmer in Verzug zu setzen.

Gewährleistungsfristen optimieren: So wahren Sie Ihre Rechte langfristig

Die Gewährleistungsfristen sind ein wichtiger Aspekt der Mängelhaftung. Sie bestimmen, innerhalb welchen Zeitraums Sie Ansprüche wegen Baumängeln geltend machen können. Die regulären Gewährleistungsfristen sind im BGB und in der VOB/B unterschiedlich geregelt. Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre, während die VOB/B eine Frist von vier Jahren vorsieht. Es ist jedoch möglich, dass die Parteien im Vertrag eine abweichende Frist vereinbaren. In Österreich beträgt die Frist gemäß ABGB/ÖNORM drei Jahre. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für bauliche Maßnahmen beträgt fünf Jahre.

Der Beginn der Gewährleistungsfrist ist in der Regel die Abnahme des Bauwerks. Die Abnahme ist ein wichtiger Zeitpunkt, da sie den Übergang der Beweislast markiert. Es ist daher ratsam, die Abnahme sorgfältig vorzubereiten und einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Verjährungsfrist kann jedoch gehemmt oder neu gestartet werden. Eine Hemmung tritt beispielsweise ein, wenn Verhandlungen zwischen Bauherr und Unternehmer stattfinden oder der Unternehmer den Mangel anerkennt. Ein Neubeginn der Verjährungsfrist erfolgt, wenn gerichtliche Schritte eingeleitet werden, wie beispielsweise eine Klageerhebung oder ein Beweissicherungsverfahren. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln verlängert sich die Gewährleistungsfrist auf bis zu 30 Jahre. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Beweisführung in solchen Fällen oft schwierig ist.

Um Ihre Rechte langfristig zu wahren, sollten Sie die Gewährleistungsfristen im Auge behalten und spätestens sechs Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist eine sorgfältige Bestandsaufnahme einplanen. Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und mit Fotos und informieren Sie den Bauunternehmer mit einer angemessenen Frist zur Behebung. Die Gewährleistungsfristen variieren (BGB: 5 Jahre, VOB: 4 Jahre, ABGB/ÖNORM: 3 Jahre), wobei nach der Mängelbeseitigung neue Fristen beginnen können. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die geltenden Fristen und deren Auswirkungen zu informieren.

Mängelrechte nutzen: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Als Bauherr haben Sie verschiedene Rechte, wenn Baumängel auftreten. Das wichtigste Recht ist die Nacherfüllung, d.h. die Beseitigung des Mangels durch den Unternehmer. Sie haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung und können dem Unternehmer eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Wenn der Unternehmer die Nacherfüllung verweigert oder die Frist erfolglos verstreicht, haben Sie das Recht zur Selbstvornahme. Das bedeutet, dass Sie den Mangel selbst oder durch einen Dritten beseitigen lassen und die Kosten vom Unternehmer erstattet verlangen können. Voraussetzung für die Selbstvornahme ist, dass Sie dem Unternehmer zuvor eine erfolglose Frist zur Nacherfüllung gesetzt und die Selbstvornahme angedroht haben.

Alternativ zur Selbstvornahme können Sie auch eine Minderung der Vergütung verlangen. Die Minderung ist eine Herabsetzung des vereinbarten Preises aufgrund des Mangels. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wert des Mangels. Eine weitere Möglichkeit ist der Schadensersatz. Sie haben Anspruch auf Ersatz des Schadens, der Ihnen durch den Mangel entstanden ist. Der Schadensersatz kann beispielsweise die Kosten für die Beseitigung des Mangels, entgangenen Gewinn oder Mietausfall umfassen. In schwerwiegenden Fällen können Sie auch vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist jedoch nur bei wesentlichen Mängeln möglich und hat weitreichende Konsequenzen, da der Vertrag rückabgewickelt wird. Es ist ratsam, sich vor einem Rücktritt rechtlichen Rat einzuholen. Unsere Analyse zum Thema Schadenersatz bei Baumängeln bietet weitere Einblicke.

Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist es wichtig, die Mängelrüge präzise zu formulieren, mit einer klaren Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, um den Unternehmer in Verzug zu setzen. Bauherren sollten von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, mindestens in Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten. Bei Selbstvornahme ist eine Beweissicherung vorab unerlässlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden; bei umfangreichen Mängeln empfiehlt sich ein gerichtliches Beweisverfahren.

Mängelansprüche durchsetzen: So wählen Sie die richtige Strategie

Bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen stehen Ihnen verschiedene Strategien zur Verfügung. Eine Möglichkeit ist die außergerichtliche Streitbeilegung. Hierbei können Sie versuchen, eine Einigung mit dem Unternehmer durch Mediation oder Schlichtung zu erzielen. Diese Verfahren sind oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, können Sie ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren einleiten. Dieses Verfahren dient dazu, Beweismittel zu sichern, beispielsweise durch ein Sachverständigengutachten. Das Gutachten kann dann als Grundlage für eine spätere Klage dienen.

Wenn Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen wollen, können Sie eine Klage auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz erheben. Die Wahl des richtigen Rechtsbehelfs hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Achten Sie darauf, die Verjährungsfristen zu beachten, da Ihre Ansprüche sonst verjähren können. Ein besonderes Problem stellt die Insolvenz des Bauunternehmers dar. In diesem Fall müssen Sie Ihre Forderungen sofort anmelden und prüfen, ob Sicherheiten bestehen, wie beispielsweise Bürgschaften oder eine Gewährleistungsversicherung. Die außergerichtliche Lösungen wie Schlichtung oder Mediation können im Vergleich zu einem Baurecht-Prozess, der 3,5 bis 10 Jahre dauern kann, viel Zeit und Kosten sparen.

Um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen, ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen bei der Wahl der richtigen Strategie helfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen. Die Bauherren sollten die Fünfjahresfrist im Auge behalten und spätestens sechs Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist eine sorgfältige Bestandsaufnahme einplanen. Es ist ratsam, alle Mängel schriftlich und mit Fotos zu dokumentieren und den Bauunternehmer mit einer angemessenen Frist zur Behebung zu benachrichtigen.

Baumängel vermeiden: So sichern Sie die Qualität Ihres Bauprojekts

Um Baumängel von vornherein zu vermeiden, ist eine sorgfältige Planung und Bauüberwachung unerlässlich. Beauftragen Sie qualifizierte Architekten und Fachplaner, die über die notwendige Expertise verfügen. Führen Sie regelmäßige Baustellenkontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Eine gute Planung und Bauüberwachung sind die beste Prävention gegen Baumängel. Auch die Qualitätssicherung während der Bauphase ist von großer Bedeutung. Verwenden Sie hochwertige Materialien und achten Sie auf eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten. Lassen Sie sich von Fachleuten beraten und nehmen Sie keine Abstriche bei der Qualität vor.

Eine weitere Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen von Baumängeln zu schützen, ist der Abschluss einer Gewährleistungsbürgschaft oder -versicherung. Diese sichert Sie gegen die Insolvenz des Unternehmers ab und bietet Ihnen finanzielle Absicherung im Falle von Mängeln. Die Bauherren sollten eine Gewährleistungsbürgschaft oder -versicherung für mindestens fünf Prozent der Bausumme abschließen, um sich vor der Insolvenz des Auftragnehmers während der Garantiezeit zu schützen. Die detaillierte Dokumentation von Mängeln ist entscheidend. Die Beauftragung eines Bausachverständigen für Inspektionen, insbesondere bei Privatverkäufen, bei denen auf Garantien verzichtet wird, ist eine bewährte Methode, um potenzielle Probleme vor dem Abschluss des Kaufs aufzudecken.

Durch die Einhaltung dieser präventiven Maßnahmen können Sie das Risiko von Baumängeln deutlich reduzieren und die Qualität Ihres Bauprojekts sichern. Wir von therlo unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Bauprojekts und helfen Ihnen, Baumängel zu vermeiden. Die Mängelhaftung nachweisen erfordert eine lückenlose Dokumentation, idealerweise durch einen Sachverständigen oder detaillierte Fotos.

Baurecht im Blick: So bleiben Sie auf dem neuesten Stand

Das Baurecht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Neue Urteile zu Baumängeln und Mängelhaftung, Gesetzesänderungen und Trends in der Rechtsprechung können Ihre Rechte und Pflichten als Bauherr beeinflussen. Es ist daher wichtig, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen im Baurecht zu informieren. Wir von therlo halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie über die wichtigsten Änderungen und Urteile. So können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Rechte optimal wahrnehmen und Ihre Pflichten erfüllen.

Die Mängelanzeige im Bauwesen erfordert spezifische Details: die Art des Mangels, sein Aussehen und eine angemessene Frist zur Behebung. Die VOB/B (§ 4 Abs. 7 und § 13 Abs. 5) und das BGB regeln Mängelansprüche und beeinflussen den Prozess und die Anforderungen. Für Kaufverträge sind die sofortige Inspektion und Meldung (Rügepflicht) von Mängeln entscheidend, um Gewährleistungsansprüche aufrechtzuerhalten, was sich potenziell auf die Haftung und die Kostenverteilung bei Bauprojekten auswirken kann.

Bleiben Sie informiert, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und kostspielige Fehler zu vermeiden. Die Gewährleistungsklage erfordert die Wahl eines einzigen Rechtsbehelfs (z. B. Minderung – Preisminderung oder Schadensersatz), wodurch die Verfolgung anderer ausgeschlossen wird.

Mängelhaftung sichern: So schützen Sie Ihre Investition


FAQ

Was ist der Unterschied zwischen offene und versteckte Mängel?

Offene Mängel sind sofort erkennbar, während versteckte Mängel erst später auftreten. Beide Arten von Mängeln fallen unter die Mängelhaftung, aber die Fristen für die Geltendmachung können unterschiedlich sein.

Wie dokumentiere ich Baumängel richtig?

Erstellen Sie eine lückenlose Dokumentation mit Fotos (mit Maßstabsangaben), Mängelprotokollen (mit Datum, Beschreibung und Nummerierung) und ggf. einem Sachverständigengutachten. Dies ist entscheidend für die Beweissicherung.

Welche Fristen gelten für die Geltendmachung von Mängelansprüchen?

Die Gewährleistungsfristen sind im BGB (in der Regel fünf Jahre) und in der VOB/B (vier Jahre) unterschiedlich geregelt. Arglistig verschwiegene Mängel können eine Frist von bis zu 30 Jahren haben. Achten Sie auf die jeweiligen Regelungen in Ihrem Vertrag.

An wen muss ich die Mängelanzeige richten?

Die Mängelanzeige ist in der Regel an den Hauptunternehmer zu richten, nicht an Subunternehmer. Stellen Sie sicher, dass Sie den richtigen Ansprechpartner adressieren, um Verzögerungen zu vermeiden.

Was ist Selbstvornahme und wann darf ich sie durchführen?

Selbstvornahme bedeutet, dass Sie den Mangel selbst oder durch einen Dritten beseitigen lassen. Dies ist möglich, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung verweigert oder die Frist erfolglos verstreicht. Sie müssen die Selbstvornahme zuvor androhen.

Was ist ein Beweissicherungsverfahren?

Ein Beweissicherungsverfahren dient dazu, Beweismittel zu sichern, beispielsweise durch ein Sachverständigengutachten. Dies ist besonders ratsam bei umfangreichen Mängeln oder wenn Streitigkeiten zu erwarten sind.

Welche Rolle spielt die Bauabnahme bei der Mängelhaftung?

Die Bauabnahme ist ein wichtiger Zeitpunkt, da sie den Übergang der Beweislast markiert. Vor der Abnahme trägt der Unternehmer die Beweislast, nach der Abnahme der Bauherr.

Was kann ich tun, wenn der Bauunternehmer insolvent ist?

Im Falle der Insolvenz des Bauunternehmers müssen Sie Ihre Forderungen sofort anmelden und prüfen, ob Sicherheiten bestehen, wie beispielsweise Bürgschaften oder eine Gewährleistungsversicherung.

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