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Baumängel entdeckt? So sichern Sie Ihre Mängelansprüche!

24.02.2025

14

Minuten

Federico De Ponte

Experte für Wasserschaden bei therlo

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Federico De Ponte

Experte für Wasserschaden bei therlo

Ein Baumangel ist ärgerlich und kann teuer werden. Wissen Sie, welche Fristen Sie beachten müssen, um Ihre Mängelansprüche bei Baumängeln durchzusetzen? Eine korrekte Dokumentation ist entscheidend. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie sich am besten verhalten und welche Experten Ihnen dabei helfen können. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.

Das Thema kurz und kompakt

Dokumentieren Sie Baumängel frühzeitig und umfassend mit Fotos und Beschreibungen, um Ihre Mängelansprüche erfolgreich geltend zu machen. Eine detaillierte Dokumentation ist entscheidend für die Beweisführung.

Setzen Sie dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung und ziehen Sie bei Bedarf einen Bausachverständigen hinzu. Die Expertise eines Sachverständigen kann die Erfolgschancen Ihrer Ansprüche deutlich erhöhen.

Beachten Sie die Gewährleistungsfristen und handeln Sie rechtzeitig, um Ihre Rechte nicht zu verlieren. Eine frühzeitige Geltendmachung von Mängelansprüchen kann Folgeschäden und hohe Reparaturkosten vermeiden.

Entdecken Sie, wie Sie bei Baumängeln richtig vorgehen, um Ihre Mängelansprüche geltend zu machen. Vermeiden Sie teure Fehler und sichern Sie sich Ihr Recht auf Nachbesserung oder Schadensersatz!

Mängelansprüche bei Baumängeln: Sichern Sie sich Ihre Rechte!

Mängelansprüche bei Baumängeln: Sichern Sie sich Ihre Rechte!

Ein Hausbau oder eine umfassende Sanierung sind große Investitionen. Umso ärgerlicher ist es, wenn sich danach Baumängel zeigen. Doch was können Sie tun, um Ihre Mängelansprüche bei Baumängeln geltend zu machen? Wir von therlo helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und Ihre Rechte zu sichern, damit Sie am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Unsere Expertise im Bereich der Vermittlung für Schimmel- und Feuchtigkeitsbekämpfung in Gebäuden hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, Baumängel frühzeitig zu erkennen und richtig zu dokumentieren.

Grundlagen und Definitionen

Baumängel sind Abweichungen vom vereinbarten Bauvertrag, die die Beschaffenheit und den Wert des Bauwerks beeinträchtigen. Das können offensichtliche Mängel sein, die sofort ins Auge fallen, aber auch versteckte Mängel, die erst später entdeckt werden. Auch Schönheitsfehler oder eine erhöhte Gefahr von Schäden können als Baumängel gelten. Laut Kanzlei AUSS können Baumängel die vertraglichen Vereinbarungen oder den vorgesehenen Zweck behindern und das Risiko von Folgeschäden erhöhen. Zu den häufigsten Baumängeln gehören feuchter Estrich, mangelhafte Kellerabdichtung, undichte Luftdichtheitsebenen, Rissbildung in der Hausfassade und Risse im Wärmedämm-Verbundsystem.

Was sind Mängelansprüche?

Mängelansprüche sind die Rechte, die Ihnen als Bauherr zustehen, wenn ein Baumangel vorliegt. Diese Ansprüche umfassen verschiedene Möglichkeiten, den Mangel zu beheben oder einen Ausgleich dafür zu erhalten. Dazu gehören die Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels), die Selbstvornahme (Beseitigung des Mangels durch Sie selbst oder ein anderes Unternehmen auf Kosten des Auftragnehmers), der Rücktritt vom Vertrag (bei erheblichen Mängeln), die Minderung (Reduzierung des Kaufpreises) und der Schadensersatz. Die Definitionen und Arten von Gewährleistungen sind im BGB geregelt.

Die Bedeutung der Beschaffenheitsvereinbarung

Die Grundlage für die Beurteilung, ob ein Baumangel vorliegt, ist die sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung. Hier wird im Bauvertrag festgelegt, welcher Zustand des Bauwerks vereinbart ist. Weicht der tatsächliche Zustand (Ist-Zustand) von diesem vereinbarten Zustand (Soll-Zustand) ab, liegt ein Mangel vor. Wenn keine explizite Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde, gelten objektive Kriterien wie die vorgesehene Nutzung, die übliche Beschaffenheit und die anerkannten Regeln der Technik. Die Einhaltung von Herstellerrichtlinien spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.

Mängelrüge: So setzen Sie Ihre Ansprüche schriftlich durch!

Die Mängelrüge ist ein entscheidender Schritt, um Ihre Mängelansprüche bei Baumängeln geltend zu machen. Sie ist die formelle Mitteilung an den Auftragnehmer, dass ein Mangel vorliegt und dass Sie die Beseitigung dieses Mangels fordern. Eine korrekte und vollständige Mängelrüge ist die Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Wir von therlo empfehlen Ihnen, die Mängelrüge sorgfältig vorzubereiten und alle notwendigen Informationen anzugeben.

Formelle Anforderungen an die Mängelrüge

Die Mängelrüge muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Eine mündliche Mitteilung reicht nicht aus. Um sicherzustellen, dass Ihre Mängelrüge auch tatsächlich beim Auftragnehmer ankommt, empfehlen wir Ihnen, sie per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So haben Sie einen Nachweis darüber, dass der Auftragnehmer die Mängelrüge erhalten hat. Laut GEV Versicherung ist die Mängelrüge an den direkten Vertragspartner zu richten, nicht an Subunternehmer. Eine Dokumentation, idealerweise durch einen unabhängigen Bausachverständigen, ist entscheidend für die Beweisführung.

Inhalt der Mängelrüge

Die Mängelrüge sollte eine genaue Beschreibung des Mangels enthalten. Je detaillierter Sie den Mangel beschreiben, desto besser. Geben Sie an, wo genau der Mangel aufgetreten ist, welche Auswirkungen er hat und wann Sie ihn festgestellt haben. Fordern Sie den Auftragnehmer auf, den Mangel zu beseitigen, und setzen Sie ihm eine angemessene Frist dafür. Die Frist sollte ausreichend Zeit für die Beseitigung des Mangels einräumen, aber auch nicht zu lang sein. Es empfiehlt sich, eine Nachfrist zu setzen, falls die erste Frist verstreicht. Die BSB-ev.de empfiehlt, alle Baumängel schriftlich – möglichst mit Foto – zu dokumentieren.

Empfehlungen für die Dokumentation

Eine detaillierte Dokumentation ist das A und O, wenn es um Mängelansprüche bei Baumängeln geht. Machen Sie Fotos von den Mängeln und beschreiben Sie diese so genau wie möglich. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit der Feststellung des Mangels. Wenn möglich, ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu, der den Mangel begutachtet und ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten kann Ihnen später als Beweismittel dienen. Die Expertise eines Sachverständigen ist oft unerlässlich, um die Ursache und den Umfang des Mangels zu beurteilen.

Beweissicherung ist entscheidend

Gerade bei strittigen Mängeln ist eine umfassende Beweissicherung von entscheidender Bedeutung. Ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren ist einem Privatgutachten vorzuziehen, da es eine höhere Beweiskraft hat. Im Rahmen eines solchen Verfahrens wird ein gerichtlich bestellter Sachverständiger den Mangel begutachten und ein Gutachten erstellen. Dieses Gutachten ist dann für alle Beteiligten bindend. Die Hinweise zum Energiesparen des StMWI Bayern betonen, dass ein Beweissicherungsverfahren via Gerichtsantrag mit technischer/juristischer Beratung einem Privatgutachten überlegen ist.

Gewährleistungsfristen: So verpassen Sie keine Frist!

Die Gewährleistungsfristen sind ein wichtiger Aspekt, wenn Sie Ihre Mängelansprüche bei Baumängeln geltend machen wollen. Denn Ihre Ansprüche verjähren, wenn Sie sie nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend machen. Wir von therlo raten Ihnen daher, die Fristen genau im Auge zu behalten und rechtzeitig zu handeln. Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit der Bauabnahme, also dem Zeitpunkt, an dem Sie das Bauwerk als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennen, wie Kanzlei AUSS erklärt.

Reguläre Verjährungsfristen

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Baumängeln beträgt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) fünf Jahre. Diese Frist gilt ab der Bauabnahme. Allerdings gibt es auch Verträge, die auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) basieren. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist für Gebäude vier Jahre und für andere Werke zwei Jahre. Die PlanRadar weist darauf hin, dass das BGB eine fünfjährige Verjährungsfrist vorsieht, die jedoch durch die VOB/B überschrieben werden kann, wenn dies im Bauvertrag vereinbart wurde.

Beginn der Verjährungsfrist

Der Beginn der Verjährungsfrist ist ein kritischer Zeitpunkt. Er startet mit der Abnahme der Bauleistung. Die Abnahme ist ein wichtiger Akt, da mit ihr die Beweislast für Mängel auf Sie als Bauherrn übergeht. Vor der Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass seine Leistung mangelfrei ist. Nach der Abnahme müssen Sie beweisen, dass ein Mangel vorliegt und dass dieser bereits bei der Abnahme vorhanden war oder seine Ursache zu diesem Zeitpunkt hatte. Die BSB-ev.de empfiehlt, spätestens vier Jahre nach der Abnahme eine gründliche Inspektion durchzuführen.

Sonderfälle und Verlängerungen

Es gibt auch Sonderfälle, in denen sich die Verjährungsfrist verlängern kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist nach dem BGB zehn Jahre ab Entstehung des Mangels plus drei Jahre ab Entdeckung. Allerdings ist der Nachweis der Arglist oft schwierig. Die Baurechtsiegen.de betont, dass arglistig verschwiegene Mängel die BGB-Frist auf 10 Jahre ab Entstehung plus 3 Jahre ab Entdeckung verlängern.

Hemmung und Neubeginn der Verjährung

Die Verjährungsfrist kann auch gehemmt werden, beispielsweise durch Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Auftragnehmer oder durch gerichtliche Schritte. Eine Hemmung bedeutet, dass die Verjährungsfrist für die Dauer der Hemmung nicht weiterläuft. Unter bestimmten Umständen kann die Verjährungsfrist auch neu beginnen, beispielsweise wenn der Auftragnehmer den Mangel anerkennt oder wenn ein Vollstreckungstitel gegen ihn erwirkt wird. Laut PlanRadar führt eine Mängelrüge allein nicht zur Aussetzung der Verjährungsfrist.

Ihre Rechte bei Baumängeln: So setzen Sie Nacherfüllung durch!

Als Bauherr haben Sie verschiedene Rechte, wenn an Ihrem Bauwerk Baumängel auftreten. Diese Rechte sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und geben Ihnen die Möglichkeit, die Mängel beseitigen zu lassen oder einen Ausgleich für die entstandenen Schäden zu erhalten. Wir von therlo unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen.

Nacherfüllung

Die Nacherfüllung ist der primäre Anspruch, den Sie als Bauherr haben. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, den Mangel zu beseitigen. Sie müssen dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Verstreicht diese Frist, ohne dass der Mangel beseitigt wurde, können Sie weitere Rechte geltend machen. Die Hinweise zum Energiesparen des StMWI Bayern betonen, dass die Nacherfüllung ein primäres Recht ist und eine angemessene Fristsetzung voraussetzt.

Selbstvornahme

Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, haben Sie das Recht zur Selbstvornahme. Das bedeutet, dass Sie den Mangel selbst beseitigen oder durch ein anderes Unternehmen beseitigen lassen können. Die Kosten dafür können Sie dem ursprünglichen Auftragnehmer in Rechnung stellen. Allerdings müssen Sie dem Auftragnehmer zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben haben und ihm eine angemessene Frist gesetzt haben. Die Kanzlei AUSS weist darauf hin, dass die Beseitigung der Mängel die Nacherfüllung oder Selbstvornahme beinhalten kann.

Minderung und Schadensersatz

Neben der Nacherfüllung und der Selbstvornahme haben Sie auch das Recht auf Minderung des Werklohns oder auf Schadensersatz. Eine Minderung kommt in Betracht, wenn die Beseitigung des Mangels unverhältnismäßig teuer wäre. In diesem Fall können Sie den Werklohn um den Betrag mindern, um den der Wert des Bauwerks durch den Mangel gemindert ist. Schadensersatzansprüche können Sie geltend machen, wenn Ihnen durch den Mangel ein Schaden entstanden ist. Dabei wird zwischen Mangelfolgeschäden und unmittelbaren Schäden unterschieden. Die Forum Verlag erklärt, dass Gewährleistungsansprüche Nacherfüllung, Selbstvornahme mit Kostenerstattung, Vertragsrücktritt, Minderung und Schadensersatz umfassen.

Rücktritt vom Vertrag

In besonders schweren Fällen haben Sie als Bauherr auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Mangel so gravierend ist, dass er die Nutzung des Bauwerks erheblich beeinträchtigt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ein einschneidender Schritt, der gut überlegt sein sollte und in der Regel juristische Beratung erfordert. Die Kanzlei AUSS weist darauf hin, dass Bauherren bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten können.

Bauabnahme: Sichern Sie sich durch sorgfältige Prüfung ab!

Die Bauabnahme ist ein entscheidender Zeitpunkt im Bauprozess. Mit der Abnahme bestätigen Sie als Bauherr, dass das Bauwerk im Wesentlichen vertragsgemäß fertiggestellt ist. Gleichzeitig gehen mit der Abnahme aber auch wichtige Rechte und Pflichten auf Sie über. Wir von therlo raten Ihnen daher, die Bauabnahme sorgfältig vorzubereiten und durchzuführen.

Bedeutung der Bauabnahme

Mit der Bauabnahme geht die Gefahr für das Bauwerk auf Sie als Bauherrn über. Das bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt für Schäden am Bauwerk verantwortlich sind, die nicht auf Mängel zurückzuführen sind. Außerdem kehrt sich mit der Abnahme die Beweislast für Mängel um. Vor der Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass seine Leistung mangelfrei ist. Nach der Abnahme müssen Sie beweisen, dass ein Mangel vorliegt und dass dieser bereits bei der Abnahme vorhanden war oder seine Ursache zu diesem Zeitpunkt hatte. Die Kanzlei AUSS betont, dass die Beweislast nach der Abnahme auf den Bauherrn übergeht.

Vorbereitung auf die Bauabnahme

Bereiten Sie sich sorgfältig auf die Bauabnahme vor. Verwenden Sie eine Checkliste, um alle wichtigen Punkte zu prüfen. Ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu, der Sie bei der Prüfung unterstützt. Der Sachverständige kann Mängel erkennen, die Ihnen möglicherweise entgangen wären. Die BSB-ev.de empfiehlt, dass Bauherrenberater den BSB-Mitgliedern helfen, Schäden während der Gewährleistungszeit zu identifizieren.

Protokollierung von Mängeln

Alle festgestellten Mängel müssen im Abnahmeprotokoll festgehalten werden. Setzen Sie dem Auftragnehmer eine Frist zur Beseitigung der Mängel. Das Abnahmeprotokoll ist ein wichtiges Dokument, das als Beweismittel dienen kann, falls es später zu Streitigkeiten kommt. Die BSB-ev.de empfiehlt, alle Baumängel schriftlich mit Fotos zu dokumentieren und dem Bauunternehmen mit einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung vorzulegen.

Beweissicherung: So dokumentieren Sie Baumängel richtig!

Die Beweissicherung ist ein zentraler Aspekt bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen bei Baumängeln. Da Sie als Bauherr die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels tragen, ist es unerlässlich, die Mängel umfassend zu dokumentieren. Wir von therlo zeigen Ihnen, wie Sie dabei am besten vorgehen.

Warum ist Beweissicherung so wichtig?

Wie bereits erwähnt, liegt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels beim Bauherrn. Das bedeutet, dass Sie beweisen müssen, dass der Mangel vorhanden ist und dass er bereits bei der Abnahme vorhanden war oder seine Ursache zu diesem Zeitpunkt hatte. Eine umfassende Dokumentation ist daher unerlässlich, um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können. Die PlanRadar betont die Bedeutung der Dokumentation und Beweissicherung für Gewährleistungsansprüche.

Methoden der Beweissicherung

Es gibt verschiedene Methoden der Beweissicherung, die Sie nutzen können. Machen Sie Fotos und Videos von den Mängeln. Achten Sie darauf, dass die Aufnahmen detailliert sind und den Mangel gut erkennen lassen. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit der Aufnahmen. Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, der den Mangel begutachtet und ein Gutachten erstellt. Die Expertise eines Sachverständigen ist oft entscheidend, um die Ursache und den Umfang des Mangels zu beurteilen.

Schriftliche Korrespondenz

Halten Sie alle Vereinbarungen und Fristen schriftlich fest. Versenden Sie E-Mails und Briefe per Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis über den Zugang zu haben. Archivieren Sie alle Dokumente sorgfältig. Die BSB-ev.de empfiehlt, alle Baumängel schriftlich mit Fotos zu dokumentieren und dem Bauunternehmen mit einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung vorzulegen.

Typische Baumängel: Feuchtigkeitsschäden frühzeitig erkennen!

Baumängel können vielfältig sein und unterschiedliche Ursachen haben. Einige Mängel treten häufiger auf als andere. Wir von therlo haben uns auf die Vermittlung für Schimmel- und Feuchtigkeitsbekämpfung spezialisiert und kennen daher die typischen Feuchtigkeitsschäden, die bei Bauwerken auftreten können.

Häufige Baumängel

Zu den häufigsten Baumängeln gehören feuchter Estrich, mangelhafte Kellerabdichtung, undichte Luftdichtheitsebene, Rissbildung in der Fassade und Risse im Wärmedämm-Verbundsystem. Diese Mängel können schwerwiegende Folgen haben, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. Die Kanzlei AUSS nennt feuchten Estrich, mangelhafte Kellerabdichtung, undichte Luftdichtheitsebene, Rissbildung in der Hausfassade und Risse im Wärmedämm-Verbundsystem als häufige Baumängel.

Folgen von Baumängeln

Baumängel können zu einer Wertminderung der Immobilie führen. Sie können die Energiekosten erhöhen, gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen und Folgeschäden an der Bausubstanz verursachen. Insbesondere Feuchtigkeitsschäden können zu Schimmelbildung führen, die ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt. Daher ist es wichtig, Baumängel frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Unsere Expertise im Bereich Schimmelbekämpfung hilft Ihnen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Key Benefits of Professional Inspection

Here are some of the key benefits you'll gain:

  • Early Detection: Identifying problems early prevents costly future repairs.

  • Expert Assessment: Professional inspectors provide accurate and unbiased evaluations.

  • Peace of Mind: Knowing your property is sound ensures your comfort and safety.

VOB/B oder BGB: Wählen Sie den passenden Vertrag!

Bei Bauverträgen gibt es unterschiedliche Vertragsgrundlagen. Zum einen gibt es Verträge, die auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) basieren, zum anderen Verträge, die auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) basieren. Die VOB/B ist ein Regelwerk, das speziell für Bauleistungen entwickelt wurde. Wir von therlo erklären Ihnen die Unterschiede und Besonderheiten.

Anwendung der VOB/B

Die VOB/B kommt nur dann zur Anwendung, wenn dies explizit im Vertrag vereinbart wurde. Andernfalls gelten die Regelungen des BGB. Bei Verbraucherverträgen unterliegen die Regelungen der VOB/B einer AGB-Kontrolle, das heißt, sie müssen den Anforderungen des BGB entsprechen. Andernfalls sind sie unwirksam. Die Hinweise zum Energiesparen des StMWI Bayern weisen darauf hin, dass VOB/B-Modifikationen in Verbraucherverträgen der AGB-Kontrolle unterliegen.

Sonderhaftungen

Neben den allgemeinen Regelungen zur Gewährleistung gibt es auch Sonderhaftungen, die in bestimmten Fällen zur Anwendung kommen können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall haftet er auch dann, wenn die reguläre Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist. Ein weiterer Sonderfall ist die Insolvenz des Bauunternehmers. In diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft oder -versicherung geltend machen. Die BSB-ev.de empfiehlt eine Gewährleistungsbürgschaft oder -versicherung, falls das Bauunternehmen während der fünfjährigen Gewährleistungszeit insolvent wird.

Mängelansprüche sichern: Handeln Sie jetzt!


FAQ

Was versteht man unter einem Baumangel?

Ein Baumangel ist eine Abweichung vom vereinbarten Zustand des Bauwerks, der dessen Wert oder Nutzbarkeit beeinträchtigt. Dies kann ein feuchter Keller, Risse in der Fassade oder eine mangelhafte Abdichtung sein.

Welche Mängelansprüche habe ich als Bauherr?

Als Bauherr haben Sie bei Vorliegen eines Baumangels Anspruch auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Selbstvornahme (Mängelbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers), Minderung (Reduzierung des Werklohns), Schadensersatz oder im Extremfall den Rücktritt vom Vertrag.

Wie mache ich meine Mängelansprüche geltend?

Ihre Mängelansprüche machen Sie geltend, indem Sie dem Auftragnehmer eine schriftliche Mängelrüge zukommen lassen. Darin beschreiben Sie den Mangel genau und setzen eine angemessene Frist zur Beseitigung.

Was ist eine Beschaffenheitsvereinbarung und warum ist sie wichtig?

Die Beschaffenheitsvereinbarung im Bauvertrag legt fest, welcher Zustand des Bauwerks vereinbart ist. Sie ist die Grundlage, um festzustellen, ob ein Baumangel vorliegt. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten objektive Kriterien.

Wie lange habe ich Zeit, Mängelansprüche geltend zu machen?

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in der Regel fünf Jahre nach BGB oder vier Jahre nach VOB/B ab der Bauabnahme. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann sich die Frist verlängern.

Was bedeutet Bauabnahme und warum ist sie so wichtig?

Die Bauabnahme ist der Zeitpunkt, an dem Sie das Bauwerk als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennen. Mit der Abnahme geht die Beweislast für Mängel auf Sie über.

Was ist eine Mängelrüge und was muss sie beinhalten?

Die Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer, dass ein Mangel vorliegt. Sie muss den Mangel genau beschreiben, eine Frist zur Beseitigung setzen und an den direkten Vertragspartner gerichtet sein.

Was kann ich tun, wenn der Auftragnehmer die Mängel nicht beseitigt?

Wenn der Auftragnehmer die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, können Sie die Selbstvornahme in Anspruch nehmen, den Werklohn mindern oder Schadensersatz fordern. In schweren Fällen ist auch der Rücktritt vom Vertrag möglich.

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