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Baumangel entdeckt? So zeigen Sie ihn richtig an und sichern Ihre Ansprüche!

22.12.2024

13

Minuten

Federico De Ponte

Experte für Schimmel bei therlo

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Federico De Ponte

Experte für Schimmel bei therlo

Ein Baumangel ist ärgerlich und kann teuer werden. Wissen Sie, wie Sie einen Baumangel richtig anzeigen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen? Eine korrekte Mängelanzeige ist entscheidend. Erfahren Sie, wie Sie vorgehen, welche Fristen Sie beachten müssen und wie wir Ihnen dabei helfen können.

Das Thema kurz und kompakt

Eine korrekte Mängelanzeige ist entscheidend, um Ihre Gewährleistungsansprüche zu sichern und den Bauunternehmer in Verzug zu setzen.

Die Gewährleistungsfristen betragen nach BGB fünf Jahre und nach VOB/B vier Jahre. Dokumentieren Sie Mängel sorgfältig und setzen Sie dem Bauunternehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.

Vermeiden Sie eigenmächtige Reparaturen und ziehen Sie bei Streitigkeiten einen Sachverständigen hinzu. Durch eine frühzeitige und systematische Vorgehensweise können Sie Ihre Rechte bei Baumängeln erfolgreich durchsetzen und potenziell mehrere tausend Euro an Reparaturkosten sparen.

Entdecken Sie Baumängel? Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese korrekt anzeigen, Ihre Rechte wahren und Folgeschäden vermeiden. Jetzt informieren!

Baumängel richtig anzeigen: So sichern Sie Ihre Ansprüche

Baumängel richtig anzeigen: So sichern Sie Ihre Ansprüche

Entdecken Sie Baumängel an Ihrem Neubau oder Bestandsgebäude? Eine korrekte Mängelanzeige ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und Folgeschäden zu vermeiden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen Baumangel anzeigen, welche Fristen Sie beachten müssen und wie Sie Ihre Gewährleistungsansprüche geltend machen. Eine formelle Mängelrüge ist der sicherste Weg, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Mitteilung an das Bauunternehmen, in der die Mängel detailliert beschrieben und eine Frist zur Behebung gesetzt wird. Die Mängelanzeige ist nicht nur eine formale Anforderung, sondern auch ein wichtiges Instrument, um den Bauunternehmer in Verzug zu setzen und Ihre Rechte zu sichern.

Eine frühzeitige und korrekte Mängelanzeige ist aus mehreren Gründen wichtig. Erstens sichern Sie Ihre Gewährleistungsansprüche. Zweitens dokumentieren Sie die Mängel, was im Streitfall von entscheidender Bedeutung sein kann. Drittens setzen Sie den Bauunternehmer in Verzug, was Ihnen weitere Rechte einräumt, wie beispielsweise die Möglichkeit der Selbstvornahme oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Die rechtlichen Grundlagen für Baumängel und die dazugehörigen Ansprüche sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) geregelt. Es ist wichtig, sich mit diesen Regelungen vertraut zu machen, um Ihre Rechte zu kennen und durchsetzen zu können. Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie auf Deutsche Schadenshilfe.

Wir von therlo unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte bei Baumängeln zu wahren. Mit unseren innovativen Lösungen zur Feuchtigkeits- und Geruchsbeseitigung sorgen wir für gesunde und schadenfreie Wohn- und Arbeitsräume. Unsere Expertise im Bereich Wasserschadenmanagement und Schimmelentfernung hilft Ihnen, Folgeschäden durch Baumängel zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere hochwertigen und spezialisierten Technologien für den Gebäudeschutz. Wir legen großen Wert auf Gesundheits- und Sicherheitsstandards und bieten Ihnen nachhaltige und tierfreundliche Methoden. Wenn Sie einen Baumangel anzeigen müssen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Mängelanzeige: So gestalten Sie Form und Inhalt korrekt

Die Form und der Inhalt Ihrer Mängelanzeige sind entscheidend für deren Wirksamkeit. Eine formell korrekte Mängelrüge muss bestimmte Angaben enthalten und in der richtigen Form zugestellt werden. Andernfalls kann es passieren, dass Ihre Ansprüche nicht durchgesetzt werden können. Die Mängelanzeige muss schriftlich erfolgen, um den Zugang beim Bauunternehmer nachweisen zu können. Es empfiehlt sich, die Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So haben Sie einen Nachweis darüber, dass der Bauunternehmer die Mängelanzeige erhalten hat. Eine E-Mail reicht in der Regel nicht aus, da der Zugangsnachweis hier schwer zu erbringen ist.

Neben der Schriftform sind auch bestimmte Angaben erforderlich, um eine wirksame Mängelanzeige zu erstellen. Zunächst muss der Baumangel genau beschrieben werden. Eine pauschale Beschreibung reicht nicht aus. Geben Sie detailliert an, worin der Mangel besteht, wo er sich befindet und welche Auswirkungen er hat. Fügen Sie idealerweise Fotos und Maßangaben hinzu, um den Mangel zu dokumentieren. Des Weiteren muss eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden. Diese Frist sollte realistisch sein und sich nach der Art und dem Umfang des Mangels richten. In der Regel sind 14 Tage ausreichend, bei umfangreichen Mängeln kann die Frist aber auch länger sein. Es ist ratsam, in der Mängelanzeige auf die möglichen Konsequenzen hinzuweisen, wenn der Mangel nicht innerhalb der Frist beseitigt wird. Sie können beispielsweise ankündigen, dass Sie nach Ablauf der Frist andere Unternehmen mit der Mängelbeseitigung beauftragen oder rechtliche Schritte einleiten werden. Weitere Informationen zur Gestaltung einer idealen Mängelrüge finden Sie auf Bau-Master.

Um Ihnen die Erstellung einer Mängelanzeige zu erleichtern, gibt es zahlreiche Muster und Vorlagen, die Sie als Orientierungshilfe nutzen können. Diese Vorlagen enthalten in der Regel alle erforderlichen Angaben und sind an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Achten Sie jedoch darauf, die Vorlage an Ihren individuellen Fall anzupassen und die Mängel so genau wie möglich zu beschreiben. Sie finden Vorlagen und Muster, indem Sie nach „Baumängel anzeigen Vorlage“, „Mängelanzeige Bau Muster PDF“, „Mängelrüge Vorlage“, „Mängelrüge Vorlage PDF“, „Mängelanzeige Gewährleistung Vorlage“ oder „Mängelanzeige Bau Vorlage“ suchen. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Mängelanzeige wirksam ist.

Gewährleistungsfristen: BGB und VOB/B im Überblick

Die rechtlichen Grundlagen für Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) geregelt. Es ist wichtig zu wissen, welche Regelungen in Ihrem Fall gelten, da sich die Gewährleistungsfristen und die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen unterscheiden können. Das BGB gilt grundsätzlich für alle Bauverträge, während die VOB/B nur dann gilt, wenn sie explizit vereinbart wurde und der Text vorab zur Verfügung gestellt wurde. Die VOB/B enthält einige Besonderheiten, die für Bauherren von Vorteil sein können, beispielsweise die Möglichkeit der Ersatzvornahme.

Die Gewährleistungsfristen sind im BGB und in der VOB/B unterschiedlich geregelt. Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke fünf Jahre. Nach der VOB/B beträgt die Gewährleistungsfrist vier Jahre. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann die Gewährleistungsfrist jedoch bis zu 30 Jahre betragen. Allerdings liegt die Beweislast für die Arglist beim Anspruchsteller. Es ist wichtig, die Verjährungsfristen im Auge zu behalten, um keine Ansprüche zu verlieren. Die Verjährung kann jedoch durch Verhandlungen über Gewährleistung und Nachbesserung unterbrochen werden. Weitere Informationen zu den Gewährleistungsfristen und der Verjährung finden Sie, indem Sie nach „Baumängel Verjährung“ suchen. Die Generali Versicherung bietet ebenfalls Informationen zu diesem Thema.

Um Ihre Rechte bei Baumängeln zu sichern, ist es ratsam, sich frühzeitig über die geltenden Gewährleistungsfristen zu informieren und die Mängel innerhalb dieser Fristen geltend zu machen. Dokumentieren Sie die Mängel sorgfältig und setzen Sie dem Bauunternehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Wenn der Bauunternehmer die Mängel nicht beseitigt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um Ihre weiteren Rechte zu prüfen. Wir von therlo unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte bei Baumängeln durchzusetzen. Unsere Expertise im Bereich Wasserschadenmanagement und Schimmelentfernung hilft Ihnen, Folgeschäden durch Baumängel zu vermeiden.

Baumängel Schritt für Schritt beheben: So gehen Sie vor

Wenn Sie einen Baumangel festgestellt haben, ist es wichtig, systematisch vorzugehen, um Ihre Rechte zu wahren und den Mangel schnellstmöglich beheben zu lassen. Der erste Schritt ist die Feststellung und Dokumentation des Mangels. Machen Sie Fotos, erstellen Sie Protokolle und holen Sie gegebenenfalls ein Gutachten ein. Je besser Sie den Mangel dokumentieren, desto einfacher wird es, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Im nächsten Schritt versenden Sie die Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein an den verantwortlichen Bauunternehmer. Achten Sie darauf, dass die Mängelanzeige alle erforderlichen Angaben enthält und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt wird.

Nachdem Sie die Mängelanzeige versendet haben, müssen Sie die Frist abwarten und prüfen, ob der Bauunternehmer reagiert. Im besten Fall beseitigt der Bauunternehmer die Mängel innerhalb der Frist. Wenn der Bauunternehmer die Mängel nicht beseitigt oder gar nicht reagiert, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können die Selbstvornahme in Betracht ziehen, das heißt, Sie beauftragen ein anderes Unternehmen mit der Mängelbeseitigung und stellen die Kosten dem ursprünglichen Bauunternehmer in Rechnung. Eine weitere Möglichkeit ist die Minderung des Werklohns. Sie können den Werklohn um den Betrag mindern, der für die Mängelbeseitigung erforderlich ist. In schwerwiegenden Fällen können Sie auch vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern. Die BSB e.V. bietet hierzu wertvolle Informationen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie dem Bauunternehmer grundsätzlich eine zweite Chance zur Mängelbeseitigung geben müssen (Nacherfüllung). Erst wenn der Bauunternehmer die Mängel auch innerhalb einer zweiten Frist nicht beseitigt, können Sie die oben genannten Rechte geltend machen. Wir von therlo unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Unsere Expertise im Bereich Wasserschadenmanagement und Schimmelentfernung hilft Ihnen, Folgeschäden durch Baumängel zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere hochwertigen und spezialisierten Technologien für den Gebäudeschutz.

Beweissicherung und Gutachten: So belegen Sie Baumängel

Bei Streitigkeiten über die Ursache oder den Umfang von Baumängeln ist eine Beweissicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen ratsam. Ein Gutachten kann als Grundlage für eine außergerichtliche Einigung oder für ein Gerichtsverfahren dienen. Der Sachverständige dokumentiert den Mangel, analysiert die Ursache und schätzt die Kosten für die Mängelbeseitigung. Es gibt verschiedene Arten von Gutachten. Ein Privatgutachten wird von Ihnen selbst beauftragt, während ein Gerichtsgutachten von einem Gericht bestellt wird. Gerichtsgutachten haben in der Regel eine höhere Beweiskraft als Privatgutachten.

Bei der Auswahl eines Sachverständigen sollten Sie darauf achten, dass dieser über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügt. Öffentlich bestellte Sachverständige sind besonders empfehlenswert, da sie von einer unabhängigen Stelle geprüft wurden und über eine besondere Sachkunde verfügen. Die Kosten für die Beweissicherung und das Gutachten trägt in der Regel derjenige, der den Prozess verliert. Es ist jedoch auch möglich, dass die Kosten zwischen den Parteien aufgeteilt werden. Eine lückenlose Dokumentation aller Mängel und der Kommunikation mit dem Bauunternehmer ist entscheidend. Die Kanzlei Baurecht Siegen betont die Wichtigkeit der präzisen Substantiierung und Dokumentation durch Fotos und Mängelprotokolle.

Wir von therlo unterstützen Sie bei der Beweissicherung und der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen. Unsere Expertise im Bereich Wasserschadenmanagement und Schimmelentfernung hilft Ihnen, die Ursachen von Baumängeln zu erkennen und Folgeschäden zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere hochwertigen und spezialisierten Technologien für den Gebäudeschutz. Wir legen großen Wert auf Gesundheits- und Sicherheitsstandards und bieten Ihnen nachhaltige und tierfreundliche Methoden. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Ansprüche bei Baumängeln erfolgreich durchsetzen.

Zahlungen zurückbehalten: So sichern Sie sich finanziell ab

Bei Baumängeln haben Sie als Auftraggeber das Recht, einen Teil der Zahlungen zurückzubehalten, bis die Mängel beseitigt sind. Dies dient als Druckmittel, um den Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung zu bewegen. Der zurückbehaltene Betrag sollte mindestens das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten betragen. Es ist wichtig, den Bauunternehmer über den Zurückbehalt von Zahlungen zu informieren und den Grund für den Zurückbehalt anzugeben. Der Zurückbehalt von Zahlungen ist ein wirksames Mittel, um Ihre Rechte bei Baumängeln zu sichern.

Neben dem Zurückbehalt von Zahlungen gibt es auch verschiedene Versicherungen, die Sie vor den finanziellen Folgen von Baumängeln schützen können. Dazu gehören die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, die Feuer- und Sturmrohbauversicherung (ggf. Teil der Wohngebäudeversicherung) und die Bauleistungsversicherung. Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden ab, die während der Bauzeit entstehen, beispielsweise durch Vandalismus, Diebstahl oder Naturgewalten. Die Generali Versicherung bietet hierzu umfassende Informationen. Die Minderung des Wertes durch Baumängel wird objektiv anhand der Mängelbeseitigungskosten bestimmt. Sie finden Tabellen und Informationen zur Berechnung der Minderung, indem Sie nach „Baumängel Minderung Tabelle“ suchen.

Wir von therlo beraten Sie gerne zu den finanziellen Aspekten von Baumängeln und helfen Ihnen, die richtigen Versicherungen abzuschließen. Unsere Expertise im Bereich Wasserschadenmanagement und Schimmelentfernung hilft Ihnen, Folgeschäden durch Baumängel zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere hochwertigen und spezialisierten Technologien für den Gebäudeschutz. Wir legen großen Wert auf Gesundheits- und Sicherheitsstandards und bieten Ihnen nachhaltige und tierfreundliche Methoden. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre finanziellen Risiken bei Baumängeln minimieren.

Eigenreparaturen vermeiden: So schützen Sie Ihre Ansprüche

Ein häufiger Fehler, den Bauherren bei Baumängeln machen, ist die Durchführung von eigenmächtigen Reparaturen. Dies kann jedoch den Anspruch auf Mängelbeseitigung gefährden. Denn wenn Sie den Mangel selbst beheben, kann der Bauunternehmer argumentieren, dass er keine Möglichkeit hatte, den Mangel selbst zu beseitigen. Zudem kann es schwierig sein, nachzuweisen, dass der Mangel tatsächlich vorhanden war und welche Ursache er hatte. Daher sollten Sie grundsätzlich keine eigenmächtigen Reparaturen durchführen, bevor Sie den Bauunternehmer über den Mangel informiert und ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt haben.

Bei komplexen Streitigkeiten über Baumängel ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu prüfen und durchzusetzen. Zudem kann er Sie bei der Erstellung der Mängelanzeige und der Kommunikation mit dem Bauunternehmer unterstützen. Eine lückenlose Dokumentation aller Mängel und der Kommunikation mit dem Bauunternehmer ist entscheidend. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, wie beispielsweise Bauvertrag, Rechnungen, Fotos, Protokolle und Gutachten. Die Wohnlueck.de empfiehlt, keine Selbstvornahme vor der Benachrichtigung des Bauunternehmers durchzuführen, da dies die Haftung erschweren kann.

Wir von therlo stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Baumängel zur Seite. Unsere Expertise im Bereich Wasserschadenmanagement und Schimmelentfernung hilft Ihnen, Folgeschäden durch Baumängel zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere hochwertigen und spezialisierten Technologien für den Gebäudeschutz. Wir legen großen Wert auf Gesundheits- und Sicherheitsstandards und bieten Ihnen nachhaltige und tierfreundliche Methoden. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Rechte bei Baumängeln erfolgreich durchsetzen und Folgeschäden vermeiden.

Mängelanzeige abgelehnt? So sichern Sie Ihre Rechte

Es kann vorkommen, dass der Bauunternehmer Ihre Mängelanzeige ablehnt oder die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und die richtigen Schritte unternehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Zunächst sollten Sie prüfen, ob die Ablehnung der Mängelanzeige berechtigt ist. Hat der Bauunternehmer plausible Gründe für die Ablehnung? Wenn Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung unberechtigt ist, sollten Sie dies dem Bauunternehmer schriftlich mitteilen und ihm erneut eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.

Wenn der Bauunternehmer auch nach Ablauf der zweiten Frist die Mängel nicht beseitigt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können ein selbstständiges Beweisverfahren einleiten, um den Mangel gerichtlich feststellen zu lassen. Mit dem Gutachten des Sachverständigen können Sie dann Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmer geltend machen. Eine weitere Möglichkeit ist die Klage vor Gericht. Das Gericht entscheidet dann, ob der Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist oder ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Pocasio betont die Bedeutung einer lückenlosen Dokumentation, falls die Mängelanzeige abgelehnt wird.

Wir von therlo unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Unsere Expertise im Bereich Wasserschadenmanagement und Schimmelentfernung hilft Ihnen, Folgeschäden durch Baumängel zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere hochwertigen und spezialisierten Technologien für den Gebäudeschutz. Wir legen großen Wert auf Gesundheits- und Sicherheitsstandards und bieten Ihnen nachhaltige und tierfreundliche Methoden. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Ansprüche bei Baumängeln erfolgreich durchsetzen und Folgeschäden vermeiden.

Baumängel vermeiden: So schützen Sie sich präventiv


FAQ

Was ist der erste Schritt, wenn ich einen Baumangel entdecke?

Der erste Schritt ist die umfassende Dokumentation des Mangels. Erstellen Sie Fotos, notieren Sie Details und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf. Dies dient als Grundlage für Ihre Mängelanzeige.

Wie muss eine Mängelanzeige formell korrekt sein?

Eine formell korrekte Mängelanzeige muss schriftlich erfolgen und per Einschreiben mit Rückschein an den Bauunternehmer versendet werden. Sie muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels und eine angemessene Frist zur Beseitigung enthalten.

Welche Fristen gelten für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen?

Die Gewährleistungsfristen sind im BGB und in der VOB/B unterschiedlich geregelt. Nach dem BGB beträgt die Frist für Bauwerke fünf Jahre, nach der VOB/B vier Jahre. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann sie bis zu 30 Jahre betragen.

Was kann ich tun, wenn der Bauunternehmer die Mängelanzeige ablehnt?

Wenn der Bauunternehmer Ihre Mängelanzeige ablehnt, sollten Sie die Ablehnung schriftlich zurückweisen und ihm erneut eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Gegebenenfalls sollten Sie ein selbstständiges Beweisverfahren einleiten oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Darf ich Baumängel selbst reparieren?

Vermeiden Sie eigenmächtige Reparaturen, bevor Sie den Bauunternehmer über den Mangel informiert und ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt haben. Andernfalls gefährden Sie Ihre Gewährleistungsansprüche.

Welche Versicherungen schützen mich vor den finanziellen Folgen von Baumängeln?

Verschiedene Versicherungen können Sie vor den finanziellen Folgen schützen, darunter die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, die Feuer- und Sturmrohbauversicherung und die Bauleistungsversicherung.

Wie sichere ich meine Rechte, wenn der Bauunternehmer insolvent geht?

Im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmers müssen Sie Ihre Forderungen anmelden und prüfen, ob Bürgschaften bestehen. Es ist ratsam, sich in diesem Fall rechtlich beraten zu lassen.

Wie kann therlo mir bei Baumängeln helfen?

therlo unterstützt Sie mit innovativen Lösungen zur Feuchtigkeits- und Geruchsbeseitigung, um Folgeschäden durch Baumängel zu vermeiden. Wir bieten Wasserschadenmanagement und Schimmelentfernung und legen Wert auf Gesundheits- und Sicherheitsstandards.

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